Die Schutzpflicht der Ehe ist weder eine Pflicht zur Bevorzugung von Ehepaaren noch zur Benachteiligung anderer Gesellschaftsformen. Sie nimmt den Gesetzgeber aber in die Pflicht, sensibel zu sein für die strukturellen Gefahren, denen Ehe und Familie ausgesetzt sind. Darüber hinaus verpflichtet sie ihn, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefahren abzuwehren. Es darf beispielsweise nicht … „Was bedeutet der „Besondere Schutz“ von Ehe und Familie nach dem GG?“ weiterlesen
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