EAD zu § 219a

Die Koalition und der Paragraf 219a

Der Politikbeauftragte der Deutschen Evangelischen Allianz, (DEA) Uwe Heimowski hat in idea einen lesenswerten Artikel zur aktuellen Diskussion um das Werbeverbot zum § 219a gebracht:

101.200 Frauen haben 2017 eine Schwangerschaft abgebrochen. Die Zahl nahm gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozent zu. Jedes neunte Leben wurde noch vor der Geburt beendet.

Er stellt kritisch fest, dass es zynisch sei zu behaupten, „dass den „Frauen in einer Notlage wichtige Informationen verwehrt“ würden (Die Grünen)“.

Es ist offensichtlich: Im Kern geht es bei weitem nicht nur um den Paragrafen 219a. Es geht um eine ideologische Debatte. Der (alt-)feministische Ansatz „Abtreibung ist Menschenrecht“ gegen das Lebensrecht des Ungeborenen. Und es geht auch um ein Geschäftsmodell. Mit Abtreibungen lässt sich eine Menge Geld verdienen (etwa 400 Euro pro Eingriff).

baby-1915402_1920

Er verweist darauf, dass die SPD ausgerechnet vor dem Start der GroKo einen Antrag zur Abschaffung von Paragraf 219a vorlegte, „den sie im Dezember wegen der GroKo-Verhandlungen noch zurückgezogen hatte“.

Sein Schlußsatz (der nichts ändern wird):

Jetzt haben wir endlich eine Koalition – und wieder stehen sich die Partner in ethischen Positionen diametral gegenüber. Trotz klarer Verfassungsvorgaben. Traurig!

Fotonoachweis oben: Symbolbild, Foto: Pixabay, unten nikosapelaths / 12 images   auf: https://pixabay.com/en/baby-snow-abortion-life-light-1915402/

Advertisements

Dieser Blog-Beitrag von Uwe Brinkmann erschien zuerst auf brink4u . Lies hier den Original-Artikel "EAD zu § 219a".

Über Uwe Brinkmann

* 1962 (Oberhausen / Rhld.), verheiratet (1992), 4 Kinder ... aufgewachsen in der 4. Generation der "Brüderbewegung"; kritische Aufarbeitung: heute moderater "Dispi"; seit seiner "Bekehrung" (1981) theol. Autodidakt, 1993/94 für eine theol. Kurzausbildung in den USA ... seit 1987 im Großraum München in der Gemeindearbeit und bis 2017 in der Jugendarbeit tätig; Gründungsmitglied (1997) und MA im Leitungsteam einer evangelisch-freikirchlichen Gemeinde, der "Christlichen Gemeinde Unterschleißheim" (www.cgush.com) ... Mitarbeiter eines übergemeindlichen Schlungsprogramms: H3: "Hirn, Herz und Hand" im Großraum München; Blogger auf www.brink4u.com (seit 01.01.2015) ... beruflich seit 1996 Projektleiter Hochbau, dann Projekteinkäufer im Anlagenbau, und nun wieder Teilprojektleitung im Anlagenbau eines kommunalen Energieversorgers

One thought on “EAD zu § 219a

  1. Werbung für eine strafbare Handlung und Abtreibung ist an sich strafbar, wenn auch unter bestimmten Voraussetzungen keine Strafe erfolgt, müsste zu 100 % verboten sein. Man kann ja bisher jedenfalls auch nicht für Diebstahl, Einbruch, Erpressung usw. usw. werben.
    Leider sind unsere Verfassungsrichter auch auf Gebiet inkonsequent, aber sie werden ja auch von den Parteien ausgemauschelt. Da ist es kein Wunder, daß sie manches zulassen, was an sich schon verfassungsrechtlich fragwürdig ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.