„Ungewollt“ schwanger – was nun?

Laut idea (11,2018) „wurden 2017 in der BRD…101.209 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet“. Unter „Tötung“ versteht Wikipedia „die vorsätzliche Tötung eines in der Gewalt der Hinrichtenden befindlichen, gefangenen Menschen“. Inzwischen dürfte anerkannt sein, dass Embryos genetisch gesehen schon „vollkommene Menschen sind. Folglich handelt es sich bei ärztlich vollzogenen Abtreibungen quasi um eine staatlich geduldete – und zumeist auch bezahlte – „Hinrichtung“ völlig unschuldiger Menschen.

Erleichtert bzw. ermöglicht wird diese „strafbare Handlung“ durch eine sogenannte “Konfliktberatung“, deren Bescheinigung eine straffreie Abtreibung bzw. Tötung embryonaler Menschen erlaubt. Bislang war bzw. ist die offizielle Werbung für diesen Abtreibungs-Schleichweg verboten. Kaum aber ist die neue Koalitionsregierung im Amt, wollen linkslastige Politiker dafür wieder kämpfen. Welche Schizophrenie: Eine gesetzlich verbotene Hinrichtungspraxis will man nicht nur erdulden, sondern sogar ungestraft für sie werben.
Beim politischen Tauziehen um eine gesetzlich „legitime“ Abtreibungspraxis hat es schon vor Jahren einen Lichtblick gegeben. Es war der konsequente Ausstieg der Papstkirche aus der Mogelpackung: „bescheinigte Konfliktberatung als Erlaubnis zum Morden“. Doch dabei zeigte sich – und zeigt sich bis heute, dass sogar die katholischen Bischöfe beim heißen Thema Abtreibung uneinig sind. Es wird wieder neu aktuell, was ich damals als biblische Orientierung für eine Zeitung schrieb:

Beratungsschein ja oder nein?
Sie haben es nicht leicht, die katholischen Bischöfe. Auf wen sollen sie hören? Wofür oder besser für wen sollen sie sich beim Thema „Beratungsschein ja oder nein?“ entscheiden? Fangen wir beim schwächsten Glied in der Kette derer an, die von ihrem Votum betroffen sind, dem Baby im Leib seiner Mutter. Dieses ist ein zwar embryonaler, aber nach dem heutigen Wissensstand genetisch bereits „vollkommener“ Mensch. Für das Baby geht es bei der Frage nach dem Beratungsschein um Tod oder Leben. Wird er ausgestellt, ist zumeist sein Todesurteil gesprochen. Doch wer stirbt schon gerne? Wäre es ihm möglich, würde das Baby verzweifelt schreien: Stellt den Schein nicht aus! Tötet mich nicht; ich will doch leben!

Leben steht gegen Leben
Dann haben die Bischöfe bei ihrem Votum auf die Stimme der Eltern zu achten. Diese können – im Unterschied zum Kind – ihren Willen bekunden. Und das tun sie, wenn sie etwa einen Beratungsschein wünschen. In der Regel haben sie ihre Entscheidung, das Kind abzutreiben, schon vorher getroffen. Nicht wenige wünschen von den Beratern: helft uns, unser Kind loszuwerden, um optimaler leben zu können. Leben steht gegen Leben. Zweifellos wurde oft verantwortungsbewußt, also zugunsten des Kindes beraten und auch entschieden. Das könnte natürlich auch ohne Beratungsschein auf einer weit solideren Basis erfolgen.
Dann ist da noch die Stimme des Volkes – auch des religiösen Volkes –, die das bischöfliche Urteil erschwert. Wollten sie dem Volksbegehren nachgeben, so müßten die Kirchenvertreter beim Beratungsschein mit Tötungserlaubnis verbleiben. Nur ein paar „Ewig-Gestrige“ sind heute noch dagegen.

Die Stimme der Politiker und Ärzte
Und dann hat für die Bischofsentscheidung auch die Stimme der Politiker Gewicht. Allerdings hat der Gesetzgeber sich deutlich genug für eine Tötungserlaubnis seiner hilflosesten Bürger per Beratungsschein ausgesprochen. Das war wohl auch so zu erwarten, da man ja schließlich vom Volk gewählt werden will. Und dieses forderte lautstark sein „Recht auf den eigenen Bauch“.
Doch vielleicht sollten die Bischöfe das Urteil der Abtreibungskliniken und -ärzte auch mit beachten. Diese wollen ja schließlich den bedrängten Müttern oder Eltern mit ihren Tötungspraktiken angeblich helfen. Darum ist ihnen jeder Beratungsschein wichtig. Versteht sich, als Hilfsmittel, um Gutes zu tun, und ganz nebenbei auch noch gutes Geld zu verdienen.

Erstaunliche Einmütigkeit auf evangelischer Seite
Doch sicherlich wäre auch ein vorsichtiger Blick über den konfessionellen Zaun zu den evangelischen Bischöfen nicht zu verachten. Erstaunlich, die Bischofskollegen der EKD haben es leichter. In der Frage nach dem Beratungsschein sind sie sich einig. So gab es denn auch den einmütigen Beschluß, abtreibungswilligen Eltern die Tötungserlaubnis nicht zu verweigern. Man müsse Mitgefühl haben, wird hier argumentiert. Es wäre unbarmherzig, sie in solcher prekären Konfliktsituation im Stich zu lassen. Über die Konfliktsituation der Babys, die dabei qualvoll umgebracht werden, wird allerdings überhaupt nicht diskutiert. Ob man sich dieser blauäugigen Hilfsbereitschaft guten Gewissens anschließen kann, ist jenseits des Zaunes dann doch selbst zu entscheiden.

Nein, sie haben es nicht leicht, die Bischöfe. Sollen und können sie es wagen, bei solch einer breiten Front für den Beratungs- und Tötungsschein etwa doch noch dagegen zu stimmen?
Aber halt, da haben wir fast eine sehr wichtige, vielleicht die wichtigste Stimme vergessen, die für das Bischofsurteil maßgeblich ist: die Stimme des Papstes aus Rom. Und der Papst wagte es und – stimmte dagegen. Doch das Papsturteil macht die Lage dramatisch. Damit steht jeder katholische Bischof vor der Frage: Warum bin ich als Bischof nicht frei, nach eigenen Kriterien mein eigenes Urteil zu sprechen? Bin ich absolut an das Votum des Papstes gebunden? Gewiss sind Bischöfe frei. Aber für einen Bischof hat dies – wie jeder weiß – Konsequenzen. Bischof zu sein, ist wahrlich nicht leicht. Auf wen soll er hören?

Vor Gottes Richterthron werden keine vagen Argumente oder Schlagworte gelten.
Aber nur vordergründig haben die katholischen Bischöfe es schwerer. Jeder der vorher Benannten steht seinerseits vor der gleichen Frage, auf wen er hören will. Jeder Arzt, jeder Politiker, jedes Elternteil und jeder Bürger des Volkes muß letztlich für sich selber entscheiden. Und jeder Bischof und auch – der Papst. Es gibt nur eine Ausnahme, nämlich das Baby im Mutterleib. Es ist unfähig, für sich selbst zu entscheiden. Verantwortlich für das, was mit ihm geschieht, sind daher die anderen. Sie sind sehr wohl in der Lage, über Leben und Tod zu entscheiden. Sie alle können und sollten sich daher ausnahmslos an Gottes Willen und Wort orientieren.
Diese höchste und letzte Instanz haben wir bisher noch nicht um ihr Urteil befragt. Wir haben den Papst, die Bischöfe, Ärzte, Politiker, Bürger und Eltern zu Wort kommen lassen. Sie alle aber tun gut daran, ja sie sind gefordert, Gottes Willen als Maßstab und Kriterium für das eigene Urteil zu machen. Für sie alle steht schon im Alten Bunde geschrieben: „Es ist dir gesagt, Mensch, was gut ist und was der HERR von dir fordert: nichts als Gottes Wort haltenMi 6,8 . „Und Jesus selber sagt: „Selig sind, die Gottes Wort hören und danach tun“ (Lukas 11,26).
Darum werden einst vor Gottes Richterthron auch keinerlei vage Argumente oder Schlagworte gelten. Jeder Mensch wird Gottes Frage beantworten müssen: „Hast Du nach meinem Willen gefragt und getan?“ Und im Hinblick auf Beratungsscheine mit Todesfolge heißt es eindeutig von der allerhöchsten Instanz: „Du sollst nicht töten!“ Aber:

Vor Christi Gnadenthron gibt es Freispruch und Befreiung für Sünder
Bevor jeder Mensch einst vor Gottes Richterthron steht, lädt Jesus Christus jeden schuldig Gewordenen schon hier und jetzt zu seinem Gnadenthron ein. Wer zu ihm kommt, der kann – wie einst die ertappte Ehebrecherin – bei ihm Vergebung seiner Schuld und einen Neuanfang finden.
In Joh 8, ab Vers 10 lesen wir: „da richtete Jesus sich auf und sprach zu ihr: Wo sind deine Ankläger, Frau? Hat dich niemand verdammt? 11 Sie aber sprach: Niemand, Herr. Jesus aber sprach: So verdamme ich dich auch nicht; geh hin und sündige hinfort nicht mehr“.

Ich denke mir, dass die zutiefst noch erschütterte Frau beim Fortgehen leise stammelte:
Danke, Jesus, ich fasse es kaum, aber ich glaube es dir: Du hast mir diese – und alle anderen Sünden – wirklich vergeben. Danke dafür! Danke aber auch für die nötige Kraft, dass ich hinfort nicht mehr – wie bisher – weiter sündigen muss. Darum entsage ich fortan der Sünde“.
Zu diesem festen Vertrauen 1. an die geschenkte Vergebung und 2. an die bewahrende Kraft Christi, der fortan in dir lebt, möchte ich dich als „Botschafter an Christi statt“ ermutigen (2Kor 5,20).
Shalom

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Dieser Blog-Beitrag von Herbert Masuch erschien zuerst auf Christus-Portal-Blog . Lies hier den Original-Artikel "„Ungewollt“ schwanger – was nun?".

Über Herbert Masuch

HERBERT MASUCH wurde 1929 in Ostpreußen geboren. Nach den Zusammenbruch des Dritten Reich erlebte er eine bewusste Umkehr zu Jesus Christus. Von 1954 bis 1958 studierte er am Theologischen Seminar St. Chrischona in der Schweiz. Es folgte ein mehrjähriger Dienst in der Essener Stadtmission. 1963 wechselte er als Evangelist in die Deutsche Zeltmission. Etwa dreißig Jahre lang war Masuch im In- und Ausland als Rufer zu Gott unterwegs. Auch durch die Mitarbeit beim Evangeliums-Rundfunk, die Veröffentlichung mehrerer Bücher und als Liedautor war er bemüht, die Frohe Nachricht von Jesus, dem Retter der Welt, zu bezeugen. Seit 1964 sind Masuch’s glücklich verheiratet und haben drei Kinder. Ehefrau Gretel war mit ihrem Mann viele Jahre missionarisch unterwegs. Heute wendet sich der ehemalige Evangelist überwiegend an Christen. Er bietet Hilfen an, die befreiende Botschaft „Christus in euch“ erstmals oder neu zu entdecken und zu verwirklichen. Diesem Anliegen dient auch seine dreibändige Buchreihe Lebensreformation (1994), die zugleich eine geschichtliche Analyse des jahrzehntelangen charismatischen Konfliktesherdes bietet.

5 thoughts on “„Ungewollt“ schwanger – was nun?

  1. Beratungsschein ? Nun, das Thema ist doch schon längst entschieden worden und zwar durch Papst Johannes Paul II, der den Bischöfen befahl, daß die Kirche aus christlich-moralischen Gründen nicht an der staatlichen Vorgabe mit dem Beratungsschein teilnehmen dürfe. Etlichen Bichöfen hat das zwar nicht gepasst, aber wenn der Papst etwas anordnet, müssen sie sich fügen. Nun haben damals Katholiken den Verein „Donum Vitae“ gegründet, der doch über den Beratungsschein geht, aber die offizielle Kirche lehnt diesen Weg kategorisch ab, weil er doch am Ende zur Tötung eines Kindes führen kann.
    Wir haben wie uns Rentenexperten schon lange sagen zu wenig Nachwuchs, um die Renten ab etwa 2030 oder schon früher zu finanzieren (Stichwort Bevölkerungspyramide) und da bringt man jedes Jahr rund 100.000 Kinder um. Statt dessen holt man hunderttausende sog. Flüchtlinge ins Land. Alles absurd. Absurd ist auch die Entscheidung des BVG eine Straftat und Abtreibung ist nach wie vor strafbar, von der Strafe freizustellken, wenn man bestimmten Vorgaben einhält. Bei Down-Syndrom ist es meines Wissen so, daß bis kurz vor der Geburt soagr noch das Kind getötet werden darf ohne Folgen. Nun, das Ganze hat man bestimmten linken und grünen Parteien zu verdanken, die den Kindsmord befürworten unter dem Schlagwort der Mütter: Mein Bauch gehört mir. Mein Bauch gehört mir, das stimmt auch, aber das Lebewesen in meinem Bauch gehört nicht der Mutter in dem Sinne, daß sie es umbringen lassen darf. Das ist nicht nur gegen Gottes Gebot, sondern auch gegen die Naturordnung.

  2. Ich meine, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht dafür missbraucht werden darf, um das Recht auf den eigenen Körper über das eines heranwachsenden Kindes zu stellen. Wer freiwillig Geschlechtsverkehr ausübt – und das ist glücklicherweise die Mehrheit der Frauen und Männer -, der trägt Verantwortung für die Folgen. Die Frau hat eine Verpflichtung, sich bereits im Vorhinein mit der Möglichkeit einer Schwangerschaft auseinanderzusetzen, genauso, wie der Mann sich mit der Eventualität des Vaterwerdens zu beschäftigen hat . Sie beide haben die Zeit der Schwangerschaft und das Erziehen eines Kindes als Teil ihrer gesamtgesellschaftlichen Position zu sehen. Elternschaft ist das gemeinschaftliche Projekt, vor dem wir uns nicht einfach drücken können, weil es im Moment nicht in unser Leben „passt“.

    Denn das Geschenk eines Kindes, es ist wahrlich keine Belastung. Es ist vielmehr eine Bereicherung für uns alle, von der wir Frauen berichten müssen. Das Bild, wonach Schwangerschaften lediglich eine Phase der Entrechtung der Frau seien, fußt auf einer Ideologie, die mit dem evolutionsbedingten Gang der Natur nicht vereinbar ist. Immerhin bleiben Abtreibungen auch bei uns keine Normalität. Es gibt in Deutschland daher einen Kompromiss in der Gesellschaft, in der politischen Gesetzgebung, der den Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Umständen zwar unter Straffreiheit stellt. Ein völliges Gutheißen ist damit jedoch nicht verbunden.

    Ich meine, wir wenden in der gesamten Debatte den Blick zu sehr auf die Option der Abtreibung an sich. Statt Frauen in ihrer offenbaren Notsituation zu helfen, setzen sich Viele dafür ein, den schnellsten und unkompliziertesten Ausweg zu suchen. Und das zulasten des Ungeborenen. Wieder und wieder wird damit neuem Leben die Chance auf ein Dasein in dieser Welt genommen. Ganz abgesehen von den oft psychischen Konsequenzen, die Frauen nach einer Abtreibung zu tragen haben.

    Viel eher müssen wir darüber sprechen, wie wir Frauen, die eine Schwangerschaft offenbar zum „falschen Zeitpunkt“ gekommen sehen, im Bewältigen der schwierigen Monate unterstützen können. Denn Schwangerschaft ist meistens nicht einfach. Und doch kennt unser Sozialsystem, unser Einstehen füreinander, so viele Perspektiven, ob finanziell, personell oder sachlich, die einer Frau die Ängste vor der Erziehung ihres Kindes nehmen können, dass auch das Heranwachsen des Kleinen kein Grund zur Beunruhigung sein muss.

    Anstelle einer Debatte über das Werbeverbot für Ärzte wünsche ich mir eine Diskussion darüber, wie wir als Gesamtgesellschaft noch mehr Beratungs- und Betreuungsangebote für Frauen und werdende Eltern zur Verfügung stellen können, die eine größtmögliche Absicherung für die Schwangerschaft und die Zeit danach darstellen. Wie wir als Nächste den Frauen um uns herum Mut machen können, sich von der Freude des Lebens eines Neugeborenen anstecken zu lassen.

    Bei Abtreibungen geht es dagegen um die Beendigung einer heranwachsenden Existenz. Und die, die sie leichtfertig gutheißen, spielen mit ihrer Argumentation die Rechte des geborenen und ungeborenen Lebens gegeneinander aus. Ich finde das als überaus anstößig, wenn ich bedenke, dass Abtreibungen in Deutschland wieder zunehmen. Gestehen wir doch lieber ein, dass wir stets neu dabei versagen, Müttern die Sorgen vor einer Elternschaft zu nehmen. Aber beantworten wir die Frage nach den Hilfeschreien der Frauen nicht noch mit einer weiteren Förderung der Abtreibung!

    Nein, ich wende mich gegen eine aggressive Auseinandersetzung zwischen Lebensschützern und denen, die sich kategorisch für den Vorzug des Rechts der Frau einsetzen. Ich finde die Methoden, mit denen manche Lebensschützer Frauen in der Krise ihrer Gefühle bedrängen, überreden und überzeugen wollen, als völlig unpassend. Und doch appelliere ich gleich mehrfach: Ich wünsche mir eine weitsichtige Ausübung der eigenen Sexualität. Wir können in den allermeisten Fällen heute Schwangerschaften „planen“, wenn wir den Beischlaf nicht als reinen „One Night Stand“ begreifen, sondern ihn mit all seinen potenziellen Auswirkungen genauso verantwortungsvoll angehen wie unser restliches Leben auch.

    Ich hoffe auch auf Umsicht mit Frauen, die in Schwangerschaften überfordert sind. Statt sie vor eine Entscheidung zu stellen, sollten wir sie umfänglich aufklären und ihnen praxisnahe Orientierung an die Seite stellen. Denn wir dürfen nicht vergessen: Oftmals sind die Befürchtungen der Frau auch eine ganz typische, normale Reaktion auf die Schwangerschaft, die temporär, die augenblicklich zu dem Gefühl der Ablehnung eines Kindes führt. Durch diese fordernden Stunden und Tage brauchen Frauen Liebe und Zuwendung, Bestärkung und Ermutigung zugleich. Sie benötigen materielle Hilfe, vor allem aber aufsuchende Fachleute, ihre Liebsten um sich, die sich kümmern und die ihre Unterstützungsbereitschaft zusichern. Um Abtreibungen zu verhindern, braucht es den Einsatz von uns allen, nicht gegen das Leben, sondern für die Frau – und für das Kind.

  3. Mich überzeugt der Ansatz von Lebensrechtsorganisationen wie „Stiftung Ja zum Leben“ oder der überkonfessionellen christlichen Schwangerschaftskonfliktberatung 1000plus, die ohne Beratungsscheinausstellung konsequent jedoch einfühlsam zum Leben des ungeborenen Kindes hin beraten. Die hohe Erfolgsquote von m.W. über 60% gibt ihnen in meinen Augen recht. Wenn eine schwangere Frau das nicht möchte und sich dadurch unter Druck gesetzt fühlt, so wird sie m.E. sich vor einer Abtreibung nicht an eine durch eine Lebensrechtsorganisation getragene Beratungsstelle wenden sondern dahin, wo eine Beratungsscheinausstellung Eher eine reine Formsache ist (Pro Familia?).
    Wer aber mit seinem Gewissen zu kämpfen hat und alles auch nur irgendwie Erdenkliche zur Rettung des Lebens des ungeborenen Kindes ausloten UND unternehmen will, ist bei solchen konsequenten Lebensrechtsorganisationen m.E. gut aufgehoben.
    Sie werden übrigens rein spendenfinanziert durch überzeugte und engagierte Menschen – vornehmlich wohl Christen.

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