Dirigent vor dunklem Hintergrund

Wenn Christen Macht haben…

Wir Evangelikalen und die Politik Teil 6

Wenn Christen Macht haben – bzw. wenn evangelikale Christen Macht hätten – was würden sie dann damit machen? 

Das ist die Frage, die sich offensichtlich viele Journalisten stellen – insbesondere wenn sie zugleich linke Aktivisten sind. Und sie haben einen Verdacht, der da lautet:

Sie würden eine Theokratie errichten. Also sowas wie den Iran, nur auf christlich. Christlich-konservative Wertvorstellungen und Gebote würden darin mit Hilfe staatlicher Repression bis in den letzten Winkel der Gesellschaft durchgedrückt. Abtreibung, LSBBTIQ*-Lebensweisen udgl. würden umgehend verboten; Bildung, Forschung und Lehre würden auf anti-evolutionistisch auf Schöpfungslehre eingenordet. Literatur, Funk, Fernsehen und Internet würden gezwungen, auf christliche Inhalte umzustellen, oder verboten werden. Jede Kritik am (evangelikalen) Christentum würde als Angriff auf die Grundlagen des Staates aufgefasst und die, die sie äußern, wären Staatsfeinde. Undsoweiter. Zu deutsch: Evangelikale würden ihre Macht dazu nutzen, allen anderen rigoros ihren Glauben aufzuzwingen.

So kommt es einem jedenfalls vor, wenn man die wie am Fließband produzierten  ÖRR-Reportagen über die angebliche Gefährlichkeit evangelikaler Christen anschaut oder Bücher wie “Mission Gottesreich” liest. Nur: Entspricht diese Horror-Vision in irgendeiner Weise den Tatsachen? Ich glaube, jeder Evangelikale in Europa würden sagen: Natürlich nicht; sowas würde niemand wollen. Eine reine Dystopie.

Linke Journalist*innen würden jetzt einwenden: Ist das so? Ist die USA unter dem politischen Druck der “Religious Right” nicht auf dem besten Weg zu solch einem christlichen Taliban-Staat? Gibt es nicht theologische Programmatiken, die dies sogar ausdrücklich einfordern (z.B. Garris et al., a.a.O.; vgl. Andreas Schnebels Replik)? Sieht man nicht an der Todesstrafe für Homosexuelle in Uganda, wo die Reise hingeht? Zeigt die Geschichte des Mittelalters nicht, wie realistisch christliche Repressionen gegen Nicht- oder Andersgläubige sind? 

Und da wird die Sache doch heikel: Ganz unbegründet sind solche Sorgen nicht, das müssen wir, glaube ich, angesichts der Tatsachen in Vergangenheit und Gegenwart einräumen. Wo die Kirche als solche politische Macht hatte, da ist das in der Vergangenheit selten gut ausgegangen – präzise gesprochen dort nicht, wo sich die Kirche von der Bindung an das Wort Gottes gelöst hatte: Wie kann man zu gewaltsamen Kreuzzügen aufrufen, wenn Jesus sagt: “Wer das Schwert nimmt, wird durch das Schwert umkommen” (Mt 26,52)? Wir kann man (eingebildete) Ketzer wie Jan Hus verbrennen, wenn der Bauer im Gleichnis Jesu seinen Knechten verwehrt, das Unkraut unter dem Weizen auszureißen, weil beides bis zur Ernte (d.i. Gottes Gericht) miteinander wachsen soll (Mt 13,24-30)? Viel anderes könnte man hier hinzufügen.

Andererseits hat sich die Kirche ihre Machtrolle anfangs nicht herausgesucht. Sie wurde ihr aufgenötigt, als Kaiser Theodosius das Christentum 385 zur alleinigen (!) Staatsreligion erklärte. Manfred Lütz sagt mit Recht: Sie hätte die ihr angetragene gesellschaftliche Position in dem Moment nicht ablehnen können. Denn dann wäre die Christenverfolgung von neuem losgegangen (Lütz 44). Später, nach dem Zusammenbruch des Römischen Reiches, war die Kirche über ein Jahrhundert lang die einzige noch intakte Institution auf dem Territorium des alten Reiches (Ulrich 57f.). Sie musste die Rolle übernehmen, Ordnung ins Chaos zu kriegen. Hat sie auch geschafft! Aber sie hat sich daran auch recht schnell gewöhnt – und tat sich dann schwer, diese Rolle wieder abzulegen und in die Hand des Kaisers zu legen, in die sie laut Gottes Wort gehörte – der Investiturstreit zeugt davon.

Und nun gibt es eine Frage: Warum hat Jesus Christus, der Herr seiner Kirche, seine Nachfolger nicht auf diese Aufnötigung weltlicher Macht vorbereitet, sondern nur auf die Verfolgungssituation (vgl. Lütz 44)?

Ich habe darauf folgende Antwort gefunden: Weil Macht neben Geld und Sex zu den größten Versuchungen der Menschheit gehört. Hätte Jesus seinen Nachfolgern politische Macht in Aussicht gestellt, hätten sie es wahrscheinlich darauf angelegt, sie auch zu bekommen. Dann wäre “Kirche” eine politische Aufstandsbewegung geworden. Und wie das genau aussieht, kann man sich im Islamismus genau ansehen – das ist nämlich sein Programm, mit dem er sich tiefgreifend von der christlichen Kirche unterscheidet. 

Jesus wurde nicht aus Zufall vom Teufel mit der Aussicht auf Macht über die Reiche dieser Welt in Versuchung geführt (Mt 4,1-11par, Lukas 4,6). Der Teufel sagt: “Mir ist sie gegeben, und ich gebe sie, wem ich will”. Das zeigt sehr eindrücklich, mit wem Christen es zu tun kriegen, wenn sie mit Macht umgehen. Es ist wichtig, dass wir uns als Evangelikale ganz klar machen:

Wo Macht winkt, winkt immer auch der Teufel mit der Versuchung! 

Jesus zeigt uns dafür auch das Gegenmittel: Bei Gottes Wort bleiben. Überall da, wo in der Kirchengeschichte Dinge passiert sind, die uns als Christen heute beschämen, hatte das damit zu tun, dass sich die Kirche von Gottes Wort abgelöst hatte – genau das, was heute in der “Dominion Theology” wieder passiert.

Im Übrigen stimmt es m.E. gar nicht, dass Gott die Kirche Jesu Christi nicht darauf vorbereitet hätte, wie sie mit etwaiger Macht umgehen soll. Er hat die entsprechenden Weisungen nur dezentral an verschiedensten Stellen in seinem Wort plaziert. Von ihnen gehen wir nun aus, um ein Basis-Setting für ein Staats- und Gesellschaftswesen zu gewinnen, auf das wir als Christen hinarbeiten können.

1. Der Rahmen: Das Babylonische Exil und der “Schalom”

Im zweiten Artikel dieser Reihe habe ich gezeigt: Wir Christen leben in Hoffnung und froher Erwartung auf das kommende Reich Gottes zu, in dem wir unser eigentliches Bürgerrecht haben. Bis dahin leben wir als Christen in der Welt so, wie das Volk Israel im Babylonischen Exil lebte: In der Welt, aber nicht von der Welt, als geistlich Fremde und Zeugen Jesu Christi vor den Nationen. Und über dem Babylonischen Exil steht das Wort Gottes durch den Propheten Jeremia: “Nehmt Frauen und zeugt Söhne und Töchter! Und nehmt Frauen für eure Söhne, und eure Töchter gebt Männern, damit sie Söhne und Töchter gebären, damit ihr euch dort vermehrt und nicht vermindert! Und sucht den Frieden (hebr. Schalom) der Stadt, in die ich euch gefangen weggeführt habe, und betet für sie zum HERRN! Denn in ihrem Frieden werdet ihr Frieden haben” (Jer 29,6-7 ELB).

  1. ) Um den ersten Punkt zu erreichen, braucht man Wohnraum und ein Einkommen. Und dies setzt die Zusammenarbeit, ja das Verwobensein mit der Babylonischen Gesellschaft voraus. Es geht also nicht um Sonderexistenzen im christlichen Ghetto, sondern darum, als Menschen des Reiches Gottes auch Bürger der vorübergehenden Ordnung des Babylonischen Exils zu sein, so wie das Judentum es damals gelebt hat.
  2. ) Darüber hinaus sollen sie sich nicht nur um ihr eigenes Wohl kümmern, sondern ausdrücklich den “Schalom” der Stadt ihres Exils suchen. “Schalom” ist mehr als die Abwesenheit von Krieg: Es bedeutet ein umfassendes Wohlergehen unter dem Segen Gottes. Um seiner Kinder willen hält Gott seine segnende Hand auch über die Stadt des Exils. Ihren Schalom zu suchen bedeutet einerseits, für sie zu beten (1. Tim.2,1-2), und andererseits, sich aktiv für das einzusetzen, was man das Gemeinwohl nennt – das Wohl aller (vgl. hier im ersten Artikel der Reihe), oder mit einer älteren deutschen Redewendung “das gemeine Beste”. Luther übersetzte Jer 29,7 darum so: “Suchet der Stadt Bestes”. 

Nur: Was ist das “Gemeinwohl” und wie stellt man es her? Darüber gibt es in “Babylon” eine kontroverse Diskussion. Übereinstimmung herrscht darin, dass es dabei um das Wohl aller oder zumindest von so vielen Mitgliedern der Gesellschaft wie möglich geht. Dem Gemeinwohl gegenüber stehen Einzel- oder Gruppeninteressen innerhalb der Gesellschaft. Sobald diese Einzel- oder Gruppeninteressen die Politik dominieren, gerät das Gemeinwohl in Schieflage. Debattiert wird darüber, 

  1. ) ob es ein Gemeinwohl “a priori” gibt – also ob das, was für alle gut ist, im Vorfeld bestimmt werden kann – oder ob es von der Gesellschaft auf dem Wege der politischen Konsensbildung zu bestimmen ist,
  2. ) auf welchem Weg zwischen den Interessen Einzelner bzw. einzelner Gruppen und dem Gemeinwohl vermittelt werden kann. Keine Gesellschaftsform dieser Welt wird alle ihre Mitglieder rundum glücklich machen können (der Kommunismus hatte das vor, und wie das ausging wissen wir ja). Aber das Ziel einer Gesellschaftspolitik sollte sein, die verschiedenen Interessen miteinander auszubalancieren, so dass möglichst viele Menschen damit möglichst gut leben können.

Jer 29,7 birgt hier folgende Gleichung: 

Je mehr Menschen es gut geht, desto mehr Schalom. 

Ergo: Wenn es zu vielen Menschen schlecht geht, leidet der Schalom. Auch wenn es wenigen Menschen sehr schlecht geht, leidet der Schalom. 

Das berührt direkt die neuralgische Frage: Wenn Christen – oder Evangelikale im Besonderen – Macht hätten, was würde das für diejenigen Menschen bedeuten, die nicht nur nicht christlich, sondern dezidiert nichtchristlich leben wollen? 

Ein Lehrstück ist hier das Scheitern der “woken Linken” bei ihrer Gesellschaftsperformation. Sie hat versucht, die Gesellschaft von ihren Randgruppen her neu zu definieren und deren Interessen in den Mittelpunkt gestellt, denen sich alle fügen und unterordnen sollten. Die Machtmittel, deren sie sich dabei bedient hat, habe ich hier bereits dargestellt. Hingegen hat sie für bürgerliche Menschen – insbesondere für ihr Feindbild, den “alten weißen Mann” – kein überzeugendes neues Selbst- und Lebenskonzept bieten können, sondern diese große Gruppe der Gesellschaft bewusst an den Rand gedrängt. Wenn aber die Interessen einzelner gesellschaftlicher Gruppen dem Interesse aller vorgeordnet werden und so die Ränder größer werden als die Mitte, crasht das Gemeinwohl. Und genau das erleben wir gerade. Die Frucht dieser Performation ist die AfD als Ansammlung der Unzufriedenen. Die woke Linke hat damit ein Paradebeispiel geboten, wie man es möglichst nicht machen sollte (vgl. ausführlich hier). Und wir können daraus ein Lehrstück für uns mitnehmen:

Wenn du die Gesellschaft zum Schalom bewegen willst, dann sorge dafür, dass auch deine politischen Gegner am Schalom teilhaben.

Und wir finden dazu ein Wort Jesu Christi aus der Bergpredigt: “Liebt eure Feinde und bittet für die, die euch verfolgen, auf dass ihr Kinder seid eures Vaters im Himmel. Denn er lässt seine Sonne aufgehen über Böse und Gute und lässt regnen über Gerechte und Ungerechte” (Mt 5,44-45 LUT). An der Feindesliebe soll man uns in der Welt als Kinder Gottes erkennen! Man sagt: Die Bergpredigt ist für das staatliche Handeln nicht umsetzbar. Für die Exekutive und die Jurisdiktion mag das stimmen; dazu kommen wir später. Aber Jesus redet hier zweifellos vom öffentlichen Bereich, nicht von der Gemeinde; da sind “Gerechte und Ungerechte”, über die Gott es gleichermaßen regnen lässt. Dieses Wort von Jesus geht uns also an (a) im öffentlichen politischen Diskurs, der heute dem staatlichen Handeln notwendig vorausgeht, und (b) in der Legislative, sofern es darum geht, dem politischen Gegner nicht per Gesetz etwas “heimzuzahlen”. 

Exkurs 1: Herrschaftsformen und “Schalom”

In der ganzen Bibel ist Herrschaft durchgehend royal gedacht: Eine Person (König, Kaiser) trägt die Haupt- und Letztverantwortung und fällt die staatlichen Entscheidungen von oben nach unten. Das trifft in gewisser Weise auch noch auf moderne Demokratien zu: Einmal gewählt, wird erwartet, dass die Regierung in ihrer Legislaturperiode kraft ihrer parlamentarischen Mehrheit Entscheidungen über gesetzliche Regelungen trifft (Legislative), die von der Exekutive (Behörden, Polizei) dann auch durchgesetzt werden. Verstöße werden durch Jurisdiktion geahndet. Aber es gibt zwei tiefgreifende Unterschiede zur biblischen Welt:

  1. ) Durch die Gewaltenteilung liegt das Ganze in mehreren Händen. Auch die Macht von “denen da oben” ist begrenzt. 
  2. ) In der Demokratie geht die Staatsgewalt nicht von den Herrschenden oder den Adelsgeschlechtern aus, sondern vom Volk, und zwar als kollektiver Volkswille, der sich in durch Wahlen erhobene Mehrheiten für Parteien und ihre Repräsentanten ausdrückt. Das schließt die Möglichkeit für Mehrheitsänderungen mit anschließendem Regierungs- und Politikwechsel mit ein.

Das Gemeinwohl wird – zumindest in der westlichen Welt – öffentlich unter den Bewohnern der “Stadt des Exils” ausgehandelt. Dies geschieht oftmals durch das Austragen politischer Konflikte – ein Spezifikum von Demokratien. Autokratische Systeme hassen und fürchten Konflikte; sie schlagen sie meist blutig nieder. In Demokratien sind politische Konflikte dagegen durchaus etwas Positives: Sie dienen dazu, den Willen des Volkes in Hinsicht auf Veränderungen zu eruieren. Konflikte öffentlich austragen zu dürfen ist eine Erscheinungsform der Freiheit, die Demokratien ausmacht. 1

Jeder Staatsbürger hat das Recht, sich über seine Wahlmöglichkeit hinaus an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Das bringt die Christen in die Doppelsituation, einerseits die bestehenden Herrschaftsverhältnisse zu respektieren (vgl. unten sowie hier im 2. Artikel), andererseits aber als Mitbürger Babylons zu ihrer Mitgestaltung eingeladen und auch aufgefordert zu sein. Den Schalom der Stadt zu suchen bedeutet für uns als Christen, uns daran zu beteiligen anhand der Weisungen, die Gott uns für die Gestaltung und Wahrung dieses Schalom im menschlichen Miteinander gegeben hat. Dies schließt notwendigerweise die Mitarbeit an möglichen Veränderungen bzw. Anpassungen der bestehenden Herrschaft mit ein 2 – auch über das Austragen politischer Konflikte.

Damit ist die erste Frage des vorherigen Artikels beantwortet: “Müssen wir wirklich tatenlos zusehen, wie politische Pressure Groups unsere Gesellschaft  entgegen dem Willen Gottes umgestalten?…” – nein, das müssen wir als Christen vor dem Hintergrund von Jer 29,4-7 nicht. “…Oder können / dürfen / sollen wir uns gestaltend in die Gesellschaft einbringen?” – ja; denn genau dazu fordert uns Gott in Jer 29,4-7 auf, und es ist ebenso unser Recht als Mitbürger in der “Stadt des Exils”. 

Aber: Es macht einen Unterschied, woraufhin und mit welchem Ziel wir das tun. Wir haben nach dem Neuen Testament kein Mandat, um die Herrschaft Gottes hier auf Erden aufzurichten oder durchzusetzen, aber wir haben eines, “um der Stadt Bestes zu suchen”.

Das Ziel christlicher Politik ist stets ist die Vermehrung des “Schalom”, d.h. die Verbesserung des Gemeinwohls.

Warum ist das wichtig? Als Christen zu leben bedeutet auch, Versuchungen zur Sünde zu widerstehen. Das ist zweifellos einfacher, wenn die gesellschaftliche Umgebung ebenfalls zumindest einen christlichen Lebensstil pflegt, und es ist schwieriger, wenn ein Leben in Sünde gang und gäbe ist. Bei der “Christian Right” in den USA habe ich den Verdacht, dass dies ein erhebliches Motiv für das im “7 Mountains Mandate” propagierte “invading” ist (vgl. hier und hier). Damit aber würden sich Christen dem Vorwurf aussetzen, ihre eigenen (religiösen!) Interessen bzw. die ihrer Gruppierung über das Gemeinwohl zu stellen. Das wäre lediglich eine Variante desselben Verhaltens, mit dem die woke Linke den Unmut der gesellschaftlichen Mitte heraufbeschworen hat. Nein: Wir müssen als Christen das Gemeinwohl im Fokus haben und den nichtchristlichen Bewohnern “Babylons” erklären können, wie und warum das Gemeinwohl profitiert, wenn sich die Politik an den Weisungen Gottes bzw, den “Werten der Bibel” orientiert! Es geht darum, zu überzeugen statt zu dominieren, so dass sich Mehrheiten für diese Überzeugungen finden lassen. 

2. Der Mensch als Mängelwesen und die Ordnung

Sünde als anthropologische Realität

Christen glauben, dass nur Gott weiß, was wirklich “das Beste” sowohl für den Menschen als auch für die Gesellschaft ist. Wir Menschen wissen das mitunter nicht so genau. Denn der Mensch lebt nach der Bibel nicht in seinem Idealzustand, sondern in einem Zustand der Gebrochenheit. Es ist immer eine Kluft zwischen dem, was der Mensch ist und dem, was er sein will bzw. sein sollte, und die Bibel benennt das Wesen dieser Kluft als “Sünde”. Für die Sünde ist immer genau das “das Beste”, nach was sie jetzt gerade verlangt – wie bei der Sucht nach Drogen. Erst nach der Sünde stellt der Mensch oft fest, dass das, wonach er verlangte, vielleicht doch nicht so gut war – weder für ihn, noch für andere (Röm 7,14-19). Christen wissen darum, dass die Sünde, seit Adam und Eva sich für sie entschieden haben, 3 jedem Menschen innewohnt (Röm 3,9-18) und sein Menschsein so korrumpiert, dass die Ebenbildlichkeit Gottes, zu der Gott den Menschen geschaffen hat (1. Mos 1,27), gebrochen ist. Nicht nur einzelne Sünden, sondern die Sündhaftigkeit des Menschen (Röm 5,12; vgl. Schlink 128ff) ist eine Realität, die nicht nur die Beziehung des Menschen zu Gott, sondern auch das zwischenmenschliche Zusammenleben belastet (vgl. Kains Brudermord 1. Mos 4,1-16)

Der Mensch ist ein Mängelwesen, und das “Gemeinwohl” herzustellen bedeutet, mit diesen allzu 4 menschlichen Mängeln zu rechnen und sie so zu kanalisieren, dass sie dem Gemeinwohl nicht schaden. 

Es gibt grundsätzlich zwei Motive, das Gute dem Bösen vorzuziehen – eine intrinsische und eine extrinsische Motivation. Die intrinsische ist für Christen, wenn die Liebe Gottes durch Jesus Christus in unser Herz ausgegossen wird (Röm 5,5) und dieses durch den Heiligen Geist verändert und erneuert, so dass wir aus innerem Antrieb nicht mehr für die Sünde, sondern für Gott leben wollen (Röm 6,1-2312,2 u.v.a.). Daneben jedoch – und zeitlich davor – hat Gott zum Schutz für uns alle eine extrinsische Motivation gestellt: Die Furcht vor Strafe seitens der staatlichen Ordnung (vgl. hier zu Luthers Zwei-Reiche-Lehre). Sie wird bereits im Alten Testament begründet und kommt im Neuen Testament an drei prominenten Stellen vor, die zugleich klären, welche Aufgabe Regierende nach Gottes Willen zu erfüllen haben. 

Der Noah-Bund und das Schwertmandat

Bereits bei Luther 5 , aber besonders in der evangelisch-reformierten Theologie wird auf den Bund Gottes mit Noah hingewiesen (1. Mos Kap. 6-9). Die Sintflut war Gottes Gericht über eine Zeit, in der der Mensch die Sünde über sein soziales Leben bis zum Exzess dominieren ließ. Nach der Flut begründet Gott mit Noah und seinen Söhnen einen Neuanfang mit der Menschheit. Dieser bringt zwei wesentliche Änderungen: Gott weist dem Menschen im Unterschied zu früher Tiere zur Nahrung zu; hierfür darf er ihr Blut vergießen. Aber das Blut eines anderen Menschen darf er wegen dessen Gottebenbildlichkeit nicht vergießen; es wird ausdrücklich geschützt: “Wer Menschenblut vergießt, dessen [Singular! Anm. d. Verf.] Blut soll auch durch Menschen [Plural! Anm. d. Verf.] vergossen werden, denn nach dem Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht” (1. Mos 9,6 ELB). Hier wird nicht die Blutrache durch einen Einzelnen begründet, sondern die gemeinschaftliche Rechtsprechung in Verbindung mit der Schwertgewalt. Denn die Entscheidung, Mord mit dem Tod zu bestrafen, ist auf Grund der Gottebenbildlichkeit von solchem Gewicht, dass sie nicht von einem Einzelnen getroffen werden darf; es ist Sache der Gemeinschaft, in der er lebt. Der Mensch erhält nun durch die Furcht, sein eigenes Leben zu verlieren, ein Motiv, das Leben seines Nächsten zu verschonen. Gott dehnt damit seine Entscheidung, seine Schöpfung zu erhalten (Zeichen des Regenbogens 1. Mos 9,12-15), auf die Zivilisation aus – unter deren regulierter Mitarbeit. Er setzt neben die Ordnung der Schöpfung (Regelmäßigkeit im Wechsel der Jahreszeiten 1. Mos 8,22) eine Ordnung der Erhaltung. 

Dieser Bund, den Gott da mit Noah schließt, erstreckt sich von ihm aus auf die ganze Menschheit. Sie soll dazu erhalten werden, dass sie in die Gemeinschaft mit ihrem Schöpfer zurückfinden kann (1. Tim 2,3) Vorweggenommen wird damit das sechste Gebot: “Du sollst nicht töten”. Eine über diese Erhaltungsordnung hinausgehende Verpflichtung des Staatswesens, auf rechtlichem Wege für die Verehrung des Gottes der Bibel durch ihre Untertanen zu sorgen, ist dieser Stelle nicht zu entnehmen. Ich halte eine solche Deutung, wie sie seit neuestem von US-amerikanischen Theologen vertreten wird, vor dem Hintergrund der bereits im zweiten und fünften Artikel gewonnenen Erkenntnisse für unhaltbar (siehe ausführlich 6

Die Aufgabe einer “Obrigkeit”

Röm 13,1-7 führt den Sinn des Schwertmandates näher aus. Staatliche Macht ist grundsätzlich keine Gegenspielerin zur Kirche oder zum Reich Gottes, sondern sie ist “von Gott verordnet”, ja sogar Gottes Dienerin, “eine Rächerin zur Strafe für den, der Böses tut” (Röm 13,4 ELB; vgl. 1. Petr 2,14). Ihre Aufgabe ist also, in den Menschen Furcht vor den Folgen des Bösen erwecken, das sie versucht sind zu tun. Sie hat dafür das Böse zu strafen, um gerade dadurch das zwischenmenschliche Zusammenleben vor bösen Taten zu schützen, “…damit wir ein ruhiges und stilles Leben führen können…” (1. Tim 2,2 – in diesen Worten finden wir zugleich eine Definition des Lebens im “Schalom” bzw. für das “Gemeinwohl”). Die Frage ist aber, wie die Obrigkeit das Böse definiert bzw. auf welchem Weg sie zu einer solchen Definition kommt. Hier unterscheiden sich die lutherische und die reformierte Position voneinander. Martin Luther verwies mit Röm 1, 18-202,14-16 auf das auch der nichtchristlichen Vernunft zugängliche Naturrecht 7 und ging davon aus, dass auch nichtchristliche Staatslenker die Fähigkeit zur Feststellung von Bösem haben können 8 . Ulrich Zwingli sah die Richtschnur des Wortes Gottes als unbedingte Voraussetzung dafür an, Gutes und Böses zu unterscheiden (Hodler 436). Mit dieser Frage werden wir uns weiter beschäftigen müssen.  

Menschen, die Nächstenliebe leben, brauchen sich vor der staatlichen Macht – falls die ihre Aufgabe richtig erledigt – nicht zu fürchten (Röm 13,3.8-10); denn einem Menschen, der seinen Mitmenschen Gutes tut, ist kein Gesetz gegeben (auch kein staatliches), sondern dem Sünder (1. Tim 1,9). 

In unseren westlichen Demokratien sind die Aufgaben der Obrigkeit auf die drei Gewalten verteilt. Die Legislative legt fest, was das Böse ist und wie es fallweise zu bestrafen ist; die Exekutive setzt das Recht im Konfliktfall durch und fasst Straftäter; die Jurisdiktion fällt über sie das Urteil und verhängt die Strafe. Nächstenliebe hat hier keinen Platz.

Nach Martin Luther muss die Obrigkeit ihrer von Gott erhaltenen Ordnung wegen sehr anders an die Sünde herangehen als die Kirche: Diese mit Strafe, jene mit Vergebung. Das bringt Christen im Dienst der Obrigkeit in einen Zwiespalt. Soll ein Christ dem Übeltäter nicht vergeben? Darf er ihn wegen einer Verfehlung wie Diebstahl oder Mord strafen? Luther unterscheidet hier zwischen dem persönlichen und dem öffentlichen Bereich, zwischen Person und Amt. Ein christlicher Richter kann, wenn er selbst bestohlen worden ist, dem Täter vergeben; hat er aber im richterlichen Amt zu urteilen, muss er im Namen der weltlichen Ordnung Gottes agieren und den Dieb bestrafen, um dadurch das Gemeinwohl vor der Nachahmung zu schützen, die ganz sicher kommen würde, falls der Dieb ungestraft davon käme. Beim Urteil soll er jedoch Weisheit und Augenmaß walten lassen 9 .

Pflichten gegenüber der Obrigkeit

  1. Christen als Bürger des weltlichen Staates sind ihrer Obrigkeit schuldig, sie als Obrigkeit anzuerkennen: “Jede Seele unterwerfe sich den übergeordneten ⟨staatlichen⟩ Mächten!” (Röm 13,1 ELB). Anarchie ist keine christliche Lebensweise. Auch Regierungen, die kritikwürdig regieren, sind von dieser christlichen Pflicht nicht ausgenommen. Ein verschiedener politischer Wille an sich begründet noch kein Widerstandsrecht gegenüber der Exekutive (so sah das auch Luther, vgl. Hodler 435).
  2. 1 Petr 2,13-14 formuliert, was Staatsformen angeht, sehr offen: “Ordnet euch aller menschlichen Einrichtung [gr. ktisis, d.h. Schöpfung] unter um des Herrn willen; sei es dem König als Oberherrn oder den Statthaltern als denen, die von ihm gesandt werden zur Bestrafung der Übeltäter, aber zum Lob derer, die Gutes tun” (ELB). Unter diesen Begriff fällt in unserer heutigen Welt vor allem die Demokratie selbst. Insofern steht die oben angesprochene Beteiligung an der politischen Willensbildung auch mit der Intention eines Regierungs- und Politikwechsels nicht im Widerspruch zu dieser Stelle, so lange das Ganze innerhalb des Rahmens der demokratischen Verfassung geschieht, der die Verpflichtung zur Unterordnung gilt.
  3. Die jeweiligen Personen, die regieren, sollen respektiert werden: “Erweist allen Ehre; (…) ehrt den König” (1 Petr 2,17Röm 13,7) – oder eben den Bundeskanzler u.ä. Wie verträgt sich das aber mit dem in Demokratien üblichen Austragen politischer Konflikte? Sind herabwürdigende Äußerungen gegenüber politischen Amts- oder Mandatsträgern mit dieser Weisung vereinbar? Nach einer Gesetzesnovelle gehen Politiker vermehrt rechtlich gegen Herabwürdigungen vor und werden dafür auch kritisiert. Hier setzt Gottes Wort allzu rüder Konfliktrhetorik deutliche Grenzen. Es gefällt Gott nicht, wenn wir uns als evangelikale Christen ehrverletzend gegenüber Regierenden äußern. Kritik im Rahmen der politischen Willensbildung ja, aber stets “bei allem Respekt”. Zu einem christlichen Lebensstil gehört auch eine christliche Konfliktkultur, die sich als vorbildhaft von den “unwissenden und törichten Menschen” abhebt (1. Petr 2, 15-16). Das Ganze wird flankiert durch eine Reihe anderer Stellen, z.B. Gal 5,13-36. Hier geraten Christen im hiesigen politischen System in Interessenskonflikte zwischen politischer Beteiligung und einem Leben in Heiligung, die wir nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten.
  4. Die Obrigkeit ist für die Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Erhebung von Steuern und Zöllen angewiesen. Jesu Wort “Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist” (Mk 12,17) entstand aus der Frage der Pharisäer, ob es recht sei, dem Kaiser die Steuer zu entrichten. Die Bürger des “Neuen Jerusalem” unterstützen mit ihrer Steuer die Obrigkeit der Stadt ihres Exils bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zugunsten des Gemeinwohls (Röm 13,6-7). Die Frage, welche Höhe der Steuer angemessen ist und wofür sie ausgegeben wird, ist in unseren heutigen Demokratien jedoch (gerade in unserem Land notwendiger) Gegenstand der politischen Willensbildung. 
  5. Gott ruft seine Kinder durch sein Wort dazu auf, für alle Menschen und ausdrücklich auch für die Obrigkeit zu beten (1. Tim 2,1-2). In diesem Gebet wird die Obrigkeit wieder mit Gott in Verbindung gebracht, der sie um der Erhaltung der Menschen eingesetzt hat und durch sie eine relative und temporäre Ordnung stiftet. Christen tun dies, gerade weil sie wissen, wie endlich diese Ordnung ist und dass ihre Zeit mit dem Anbruch des Reiches Gottes enden wird, aber dass sie jetzt in dieser Zeit nötig ist.

Widerstandsrecht

Die Gehorsamspflicht gegenüber der Obrigkeit endet dort, wo diese in die Sache des Glaubens hineinregiert. Als den Aposteln verboten wird, sich im Namen Jesu zu äußern, antworten sie: “Ob es vor Gott recht ist, auf euch mehr zu hören als auf Gott, urteilt ihr! Denn es ist uns unmöglich, von dem, was wir gesehen und gehört haben, nicht zu reden” (Apg 4,19-20 ELB), und “Man muss Gott mehr gehorchen als Menschen” (Apg 5,29). Darin verbirgt sich ein Rückverweis auf Dan 3,16-186,11 – also genau die Exilssituation, auf die Jesus die Jünger vorbereitet hat. Darin weigern sich Schadrach, Meschach, Abed-Nego und Daniel, fremde Götter anzubeten bzw. die Anbetung des Gottes Israels zu unterlassen. Man kann hier noch weiter differenzieren:

  1. Die Obrigkeit usurpiert die erste Tafel der Zehn Gebote, bricht also, mit Luther gesprochen, über die (äußerlichen) Werke hinaus in den Glauben ein (Stichworte: Verehrung fremder Götter, Vorschreiben oder Verbote theologischer Lehrmeinungen, Bücherverbote etc). Dass es hier ein Widerstandsrecht gibt, darin sind sich die christlichen Konfessionen völlig einig. Unterschiede gibt es in der Frage, ob es sich um ein passives Widerstandsrecht (Gehorsamsverweigerung, z.B. Luther) oder ein aktives Widerstandsrecht handelt (Absetzung der Obrigkeit, z.B. Zwingli, vgl. Hodler 437ff.). Im Grundgesetz Art. 4 wird das Eintreten dieses Falles dadurch vermieden, dass die Religionsfreiheit geschützt wird (zur Geschichte und Bedeutung vgl. hier und hier).
  2. Die Obrigkeit usurpiert die zweite Tafel der Zehn Gebote, indem sie ihre Untertanen dazu nötigt, sie zu übertreten. Bis in die Neuzeit wurde hier nur ein einziger Fall diskutiert, nämlich das Töten im Rahmen der Jurisdiktion nach 1. Mos 9,6 (vgl. oben) sowie der Landesverteidigung 10 . In der Gegenwart erweitert sich dieser Problemkreis jedoch beträchtlich. Dürfen Ärzte oder Krankenschwestern die Beteiligung an Abtreibungen aus religiösen Gründen verweigern, ohne dass ihnen daraus ein unzumutbarer Schaden entsteht? Kann jemand in seinem Beruf per Gesetz zu einer Dienstleistung verpflichtet werden, die sein Gewissen ihm  verbietet 11 ? Was passiert, wenn eine politische Mehrheit in der Demokratie Dinge vorschreibt und “gut” nennt, die in der Bibel abgelehnt werden? Solche Fragen sind heute keine Hirngespinste mehr. Sie treffen Christen in ihrem Gehorsam gegenüber Gottes Wort und Gebot. Eine staatliche Usurpation der zweiten Tafel zielt demnach immer auch auf die erste, indem die Gewissen belastet werden. An dieser Stelle müssen wir über Luthers Argumentation hinausdenken. Er sagt: Was die äußerlichen Werke angeht, gibt es kein Widerstandsrecht. Mit Mt 18,6 müssen wir sagen: Doch, es gibt eines, wenn die Obrigkeit einen Zwang zur Sünde anwendet. 

Vor dem Widerstandsrecht jedoch kommt in unserer heutigen Welt die politische Willensbildung. Hier haben Christen die Möglichkeit, daran mitzuwirken, dass ernsthafte Konfliktfälle möglichst nicht auftreten. Diese Mitwirkung kann durchaus das Austragen des entsprechenden politischen Konfliktes bedeuten, was evangelikale Christen jedoch in den oben beschriebenen Interessenskonflikt führt. Wir werden diesen und die biblischen Lösungen im nächsten Artikel genauer betrachten.

Werner Patzelt hat auf folgende Verbindung aufmerksam gemacht (a.a.O. 22): Weil Politik permanent die Frage nach dem Guten und dem Bösen beantworten muss, agiert sie in unmittelbarer Nachbarschaft mit der Religion. Sie wird also um so religiöser, je mehr Fragen sie an sich zieht, d.h. für die sie ihre Zuständigkeit reklamiert. Sobald sie „Haltungen“ vorgibt, die nicht mit unmittelbarer Evidenz aus dem Schutz des Gemeinwohls abgeleitet werden können, sondern Einzel- oder Gruppeninteressen vor das Gemeinwohl stellt (siehe oben), steht sie in der Gefahr, selbst religiös zu agieren. Sie tritt dann automatisch in Konkurrenz zu den Religionen. Je mehr der Staat regeln will, desto wahrscheinlicher und desto zahlenmäßig umfangreicher werden ernsthafte Konflikte, unter denen das Gemeinwohl leidet. Die heutigen Tendenzen zu einem Erziehungs- oder Bevormundungsstaat dürfen daraufhin kritisch hinterfragt werden. Führen sie tatsächlich zu einem verbesserten Gemeinwohl bzw. zum „Schalom“? Oder kommt es darüber nicht eher zu allgemeinem Streit, Verdruss, Blockaden staatlichen Handelns und den entsprechenden Vertrauensverlusten, wie wir sie in unserem Land gerade sehen? Dann würden die zahlreichen NGO’s zum angeblichen „Schutz der Demokratie“ das exakte Gegenteil bewirken. Der Ruf nach „Entbürokratisierung“ korreliert mit der Erkenntnis, dass der Staat seine Regelungskompetenzen heute eher zurückschrauben und auf das Wesentliche konzentrieren als weiter ausbauen sollte. Gemeinwohlorientierte Politik legt es darauf an, den einzelnen Gruppierungen und Strömungen gesellschaftliche Lebensperspektiven zu eröffnen.

Im nächsten Schritt schauen wir auf das, was Christen in den politischen Diskurs einbringen können. Besonders evangelikale Christen sind der Meinung, dass das Gemeinwohl darunter leidet, wenn sich die Gesellschaft von biblischen Werten wie den 10 Geboten entfernt. Darum wollen wir uns im nächsten Artikel die 10 Gebote als Richtschnur zum Gemeinwohl (“Schalom”) und seine Bedeutung für unsere modernen Gesellschaften genauer ansehen und auch ins Neue Testament hinein verfolgen:

“Wege zum Schalom” – demnächst hier im Blog (anvisiertes Erscheinungsdatum: Wegen der Osterferien vermutlich erst Ende April).


Dank

Für die Einsichten in die evangelisch-reformierte Debattenlage sowie wertvolle Literaturhinweise danke ich Andreas Schnebel.

Fußnoten

  1. Vgl. z.B. Ralf Dahrendorfs Konflikttheorie: “Freie Gesellschaft ist gestatteter, ausgetragener, geregelter Konflikt, der schon durch diese Merkmale das Grundniveau der Lebenschancen ansetzt, mehr als alle Spielarten der Unfreiheit es könnten“ (Dahrendorf, Ralf Konflikt und Freiheit. Auf dem Weg zur Dienstklassengesellschaft, 1972, S. 7, zit. in: Thiel, Ansgar / Kühne, Olaf: Theorien sozialer Konflikte – vom Überblick zur konzeptionellen Weiterentwicklung, Wiesbaden 2024, S.30; vgl. ebd. S. 26-35.  ↩︎
  2. Von daher ist die Formulierung 1. Petr. 2,13 in ihrer Offenheit sehr interessant: “Ordnet euch allem menschlichen Einrichtung unter um des Herrn willen” (ELB) – da steht wörtlich “anthropinos”, d.i. “menschlich”, und “ktisis”, d.i. die Schöpfung. Erst die folgende Aufzählung (König, Statthalter) zeigt, um welche Art von “Geschaffenem” es sich handelt – nämlich Regierungseinrichtungen. Für unsere Situation bedeutet dies vor allem die Unterordnung unter die Demokratie selbst, jedoch unter Einschluss der Beteiligung an der politischen Willensbildung.  ↩︎
  3. Vgl. dazu “Tief verwurzelt glauben” S. 80ff. ↩︎
  4. Hier gibt es einen bedeutenden Unterschied zwischen dem marxistischen und dem christlichen Menschenbild. Bei Karl Marx ist der Mensch eigentlich gut, und wenn er ein schlechter Mensch wird, dann hauptsächlich aufgrund schlechter Verhältnisse. Wenn also die Verhältnisse gebessert werden, bessert sich auch der Mensch. Im Kommunismus sah er die bestmöglichen Verhältnisse für den Menschen; dieser müsste dann eigentlich gut sein. Anhand der Geschichte des “real existierenden Sozialismus” darf man diese Idee jedoch als falsifiziert betrachten.  ↩︎
  5. z.B. in Luthers Genesis-Vorlesung, vgl. die deutsche Ausgabe von Joachim Knaake, Frankfurt 2016  ↩︎
  6. An dieser Stelle gibt es innerhalb der reformierten Theologie eine wichtige Debatte. Sie nimmt daran Anlass, das Noah unmittelbar vor dem Bundesschluss Gott einen Altar baut und ihm opfert. Das ist ein priesterlicher Akt; hier kommt der Heilsweg hin zur Erlösung ins Spiel. Der reformierte Theologe Meredith Kline sieht im Erhaltungsbund und im Erlösungsbund zwei verschiedene Dinge. Er schließt daraus, dass aus dem Noahbund ein säkulares Staatswesen zu begründen sei (Kline 162-197). Die ebenfalls reformierten Theologen Zachary Garris, Sean McGowan, and Stephen Wolfe hingegen sehen in ihrem “Report on Reformed Christian Politics” beide als einen Vorgang, leiten aus dem Noahbund die Zusammengehörigkeit von Schöpfungs- und Erhaltungsordnung ab und weisen folglich die Zwei-Reiche-Lehre insgesamt zurück (Garris et al. 147-176). Ein Staatswesen erfülle folglich erst dann seine Pflicht (!), wenn es nicht nur die Erhaltung der Menschheit gewährleiste, sondern auch die Einhaltung der ersten Tafel der Zehn Gebote von den Untertanen gesetzlich einfordere, die sich auf die Gottesverehrung beziehen (sog. “Theonomismus”, v. lat. Theos = Gott + nomos = Gesetz: Garris et al.). Diese Interpretation scheitert
    a) …an den Worten Jesu Christi: “Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist” (Mt 22,21). Hier unterscheidet Jesus doch sehr klar die Erhaltungsordnung vom Erlösungsweg. An keiner Stelle im Neuen Testament hat Jesus die Erwartung an die weltliche Obrigkeit (Rom!) gerichtet, sie hätte die Gottesverehrung wie z.B. (naheliegend) die Sabbatheiligung ihrer Untertanen sicherzustellen – das war vielmehr das Programm der Pharisäer. Jesus aber agiert gerade ihnen gegenüber völlig anders (Mk 2,27). Auch bei Paulus und Petrus finden sich keinerlei theonome Forderungen an den (römischen!) Staat. Eine solche Interpretation der Noahbünde lässt sich nur unter vollständiger Isolierung dieser Stelle vom Neuen Testament überhaupt theologisch behaupten. 
    b) …an der Unmöglichkeit, Glauben durch äußere Vorschriften zu erzeugen. Die Gerechtigkeit vor Gott gewinnen wir aber laut Paulus nicht durch Werke des Gesetzes, sondern allein durch den Glauben (Röm 3,16). 
    c) …an der Reich-Gottes-Botschaft Jesu. “Mein Reich (gr. basileia) ist nicht (!) von dieser Welt” sagt Jesus (Joh 18,36). Jesus sagt nicht: “…nicht nur von dieser Welt”. Zwischen den Reichen der Welt (Mt 4,8) und dem Reich Gottes liegt keine Kontinuität, sondern eine kategoriale Differenz.
    d) …am Ende des Mandats des alten Jerusalem, die Verehrung Gottes mittels staatlicher Macht zu erzwingen – die Gott mit der Kreuzigung seines Sohnes final aus dem Spiel genommen hat (ausführlich begründet hier im 2. Artikel). Luther zufolge führt so etwas nur zu Heuchelei (Luther, Obrigkeit, S.252). Der Theonomismus von Garris, McGowan und Wolfe (vgl. ebd. 123ff.) ist in Wahrheit ein heilsgeschichtlicher (!) Anachronismus, der in eine Zeit des Alten Testamentes zurückführt, die bereits seit dem Babylonischen Exil nicht mehr bestand und mit der Reich-Gottes-Botschaft Jesu endgültig überholt ist. –
    Man kann allerdings genauso wenig wie Meredith Kline aus der Unterscheidung von Erlösungs- und Erhaltungsbund kurzerhand eine Verpflichtung zu einem religiös neutralen, d.h. säkularen Staatswesen ableiten (v.a. in seiner Schrift: The structure of biblical authority, zit. in Garris et al. 148ff), – schon deshalb, weil so etwas erst seit der Französischen Revolution überhaupt existiert. Das römische Reich war überhaupt kein säkularer Staat; vielmehr gehörten Religion und Politik dort “aufs engste zusammen”; es galt die Überzeugung, dass zwischen der rechten Verehrung der (römischen!) Götter und dem “salus publica” ein direkter Ursache-Wirkungs-Zusammenhang besteht (Ulrich 44f.; Lütz 36f.). Die unterjochten Völker mussten da mittun; lediglich für ein Volk gab es da einen Dispens – für die Juden. Christen hatten diesen Dispens über weite Strecken nicht und wurden genau darum verfolgt, weil sie den römischen Göttern die Verehrung verweigerten (Ulrich 44ff.). Und genau dieser Obrigkeit sollen die Christen laut Paulus (Röm 13,1) untertan sein! Werner Patzelt hat gezeigt, wie sehr sich die bloße Vorstellung einer Trennung von Staat und Kirche, ja selbst eines “Naturrechtes” bereits christlichen Prämissen verdankt (Patzelt, a.a.O.). Klines These ist also ein Prochronismus, der sich historisch nicht halten lässt. Was man sagen kann, ist lediglich, dass ein säkulares Staatswesen dem Erhaltungsbund so lange entspricht, wie er die Erhaltung des Menschen sicherstellt und die Verehrung Gottes nicht behindert (was z.B. bei laizistischen Staatsformen durchaus hinterfragt werden kann). Man kann daraus aber nicht ableiten, dass Staaten nicht gewisse Gebote der ersten Tafel (z.B. Sabbatheiligung => 7-Tage-Woche und ein freier Tag pro Woche) kraft mehrheitlicher Zustimmung der Bevölkerung in ihr Gesetzeskorpus aufnehmen können, wenn dadurch das Gemeinwohl verbessert wird. Auf diesem Wege ist es ja überhaupt zur weltweiten Einführung der 7-Tage-Woche gekommen. Das Beispiel zeigt, dass man 1. Mos 9,6 leicht überstrapazieren kann, wenn man die Stelle nicht im Verbund des Schriftganzen betrachtet. Dann lässt sich erkennen, dass die Staatsformen in der Bibel nicht näher definiert und in ihrer Ausprägung vorgegeben würden; die einschlägigen Stellen markieren vielmehr eine Bandbreite, die auf verschiedene Weise ausgefüllt werden kann. Verschiedene Staaten in unserem “Babylonischen Exil” werden das auf verschiedene Weise so gestalten, wie es die Bewohner der jeweiligen Babylons untereinander aushandeln. In Demokratien liegt genau an dieser Stelle die Möglichkeit für Christen, auf die Gestaltung Einfluss zu nehmen. ↩︎
  7. z.B. Luther, Obrigkeit z.B. 279f. u.ö. ↩︎
  8. WA 16, 354; vgl. Hodler 432 ↩︎
  9. Luther: Obrigkeit 254f.; 278f.; Ders.: Kriegsleute, 323f.  ↩︎
  10. Vgl. dazu ausführlich Luthers Schrift “Ob Kriegsleute auch in seligem Stande sein können”, a.a.O. ↩︎
  11. Präzedenzfall hierfür war die Frage, ob ein Bäcker auf Grund seines Glaubens den Auftrag zur Anfertigung einer Torte für eine gleichgeschlechtliche Ehe bzw. mit einem diese unterstützenden Aufruf darauf ablehnen darf (vgl. hierhierhier, und hier). Dass beide Fälle bis vor das oberste Gericht getragen wurden und wie über sie berichtet wurde, zeigt, dass Fälle staatlichen Zwangs zur Übertretung der Gebote (wie ein Christ sie für sich jeweils versteht) keine Dystopie mehr ist, sondern in den Bereich möglicher Realität gerückt sind – was für konservative Christen zwangsläufig die Frage nach entsprechender Vorbereitung durch geeignete politische Maßnahmen nach sich zieht. Es waren solche Erlebnisse, die die Anliegen der US-amerikanischen “Christian Right” für breite Bevölkerungsgruppen plausibel machten. Ich bin davon überzeugt, dass wir ohne sie auch keinen Donald Trump bekommen hätten.  ↩︎

Literatur


Dieser Blog-Beitrag von Dr. Gerrit Hohage erschien zuerst in „Tief verwurzelt glauben – der Blog zum Buch“. Lesen Sie hier den Original-Beitrag „Wenn Christen Macht haben“.


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