2G, 3G – nicht OK?

Das Thema „2G, 3G und Gottesdienste“ treibt Gemeinden und Christen im Kontext der aktuell wütenden vierten Corona-Welle wieder verstärkt herum. 2G und 3G werden für immer mehr Orte und Veranstaltungen zur Zugangsvoraussetzung. Und obwohl es manche Bundesländer gibt, die 3G auch für Gottesdienste verlangen, bleibt diese Frage in den meisten Bundesländern komplett den Gemeinden überlassen.

So ist jede Gemeinde vor die Frage gestellt, selbst zu entscheiden, ob und welche Zugangsbeschränkungen man für die Gottesdienste festlegt.

Natürlich entbrennt über diese Herausforderung die Frage, ob eine Gemeinde überhaupt das Recht habe, so eine Beschränkung festzulegen. Ich habe letztens eine lange „Hilfestellung“ einer Gemeinde gelesen, die sich vornehmlich zum Thema „Impfung“ äußert, dabei aber auch das Thema 2G/3G anspricht.1 Die Autoren der „Hilfestellung“ machen deutlich, dass Gemeindeleitungen gar nicht das Recht hätten, sich dem Staat zu beugen und einem Christen den Zugang zum Gottesdienst zu verwehren.

Wie so oft bei komplexen ethischen und theologischen Fragestellung, besteht die Gefahr, dass ein Thema unterkomplex kommuniziert wird und die verschiedenen Ebenen, die auseinander gehalten werden sollten, zu vorschnell zusammengeworfen werden.

Ich beschäftige mich mit dieser Frage auf diesem Weg, weil ich als Pastor natürlich auch herausgefordert gewesen bin, mich zu fragen: Dürften wir das überhaupt oder nicht? Hätten wir das Recht dazu, Gläubigen den Zugang zum Gottesdienst zu erschweren (3G) oder u.U. ganz unmöglich zu machen (2G)?

Ich lasse hierbei bewusst den Aspekt außen vor, dass der Zugang zum Gottesdienst über Livestreams in einer gewissen Form ja dennoch möglich ist.

An dieser Stelle möchte ich auch betonen, dass es mir nicht darum geht, die Frage zu beantworten, ob eine Gemeinde 3G oder gar 2G einführen sollte. Es geht nur darum, ob eine Gemeinde überhaupt das Recht dazu hätte, solche Einschränkungen vorzunehmen. Diese zwei Ebenen auseinanderzuhalten ist extrem wichtig in meinen Augen.

Ich beobachte, dass manche Stellungnahmen aus Ablehnung der aktuellen Corona-Maßnahmen heraus ganz allgemein jede Art von Zugangsbeschränkungen für nicht mit der Bibel vereinbar erklären. Wenn das so wäre, dann wären 2G und 3G tatsächlich keine Option. Wenn es aber grundsätzlich sehr wohl die Möglichkeit gibt, den Zugang zum Gottesdienst zu beschränken, dann hat jede Gemeinde die Freiheit und Verantwortung für sich diese Fragen in der konkreten, aktuellen Situation zu beantworten.

Wenn ich mir über ethische und theologische Fragestellungen Gedanken mache, dann versuche ich mir immer zu überlegen: Was passiert, wenn ich diesen Gedankengang in sein Extrem führe? Das hilft mir, nicht in die Falle zu tappen, Entscheidungen für eine konkrete Situation in einer Breite zu beantworten, dass daraus ungewollte Nebenwirkungen auf anderen Feldern entstehen.

Die Proposition derjenigen, die Zugangsbeschränkungen grundsätzlich ablehnen, könnte so aussehen:

Eine Gemeinde hat kein Recht einem Christen den Zugang zum Gottesdienst zu verweigern

Diese Aussage ist auch in verschiedenen Abstufungen und Variationen denkbar:

Eine Gemeinde hat kein Recht einem Christen den Zugang zum Gottesdienst zu verweigern oder zu erschweren

Oder:

Eine Gemeinde hat kein Recht sich einer staatlichen Verordnung zu beugen, die sie anweist, Gläubigen den Zugang zum Gottesdienst zu verweigern oder zu erschweren

Ich bleibe zunächst mal bei der allgemeinsten und weitreichendsten Formulierung „Eine Gemeinde hat kein Recht einem Christen den Zugang zum Gottesdienst zu verweigern“.

Das dieser Satz in dieser extremen Form so nicht zu halten ist, lässt sich anhand verschiedener praktischer Fallbeispiele schnell aufweisen. Dabei möchte ich noch einmal betonen, dass es sich bewusst teilweise um extrem überspitzte Beispiele handelt. Aber sehr allgemein formulierte Präpositionen müssen sich eben auch bis in die extremen Fallbeispiele hinein bewähren, wenn sie valide sein wollen.

Fallbeispiel 1: Nehmen wir an, ein Mitglied einer Gemeinde erkrankt an Krankheit, die extrem infektiös ist und bei Infektion immer tödlich verläuft, wenn auch vielleicht mit einiger zeitlicher Verzögerung zwischen Infektion, Ausbruch und Todeszeitpunkt. Dürfte eine Gemeinde so einem Menschen den Zugang zum Gottesdienst verwehren, wenn man von seiner Infektion erfahren hat, mit dem Hinweis darauf, dass seine Gegenwart eine existentielle Gefahr für alle Besucher des Gottesdienst darstellt?

Fallbeispiel 2: Ein Christ fällt während des Gottesdienstes durch extrem störendes Verhalten auf; der Besucher fällt durch Zwischenrufe auf und es ist klar, dass diese Verhalten bewusst darauf zielt, den Gottesdienst zu stören.

Fallbeispiel 3: Ein Christ hat einen anderen Christen grenzwertig psychisch und seelisch unter Druck gesetzt. Der so geschädigte Christ ist extrem verunsichert, hat die Gemeindeleitung einbezogen in die Situation, die die Vorwürfe untersucht und als bestätigt sieht, traut sich aber dennoch in den Gottesdienst. Jetzt will aber auch derjenige in den Gottesdienst kommen, der diesen seelischen Druck ausgeübt hat, ohne ein Gespür für das eigene Verhalten zu haben.

Alleine Fallbeispiel 1 sollte jedem klar machen, dass die extrem allgemeine Formulierung „Eine Gemeinde hat kein Recht einem Christen den Zugang zum Gottesdienst zu verweigern“ so nicht zu halten ist. Wenn von einer Person eine faktische Gefahr für die anderen Besucher des Gottesdienstes ausgeht, hat die Gemeindeleitung nicht nur das Recht sondern u.U. auch die Pflicht, diesem Menschen den Zugang zum Gottesdienst zu verwehren. Die anderen beiden Fallbeispiele zeigen auf, dass dieser Grundsatz nicht nur für den sehr engen Bereich der medizinischen Risiken Anwendung finden könnte.

Das ist jetzt erst einmal eine rein philosophische Betrachtung dieses Themas. Gibt es aber auch biblisch-theologische Hinweise, diese Sicht der Dinge bestätigen? Ich denke, die gibt es tatsächlich.

Ein Hauptzeuge für diese Sicht der Dinge ist das 3. Buch Mose „Leviticus“. Einen wichtigen Teil dieses Buches nimmt die Einsortierung von Krankheiten, ethischen Verhaltensweisen etc. in „rein“ und „unrein“. Dieses Thema für sich ist bereits sehr komplex, darauf muss an dieser Stelle deutlich hingewiesen werden. Es fallen viele verschiedene Bereiche hier hinein, die bei oberflächlicher Betrachtung scheinbar nichts miteinander zu tun zu haben.

Ich greife exemplarisch einen Themenbereich heraus, der medizinische Fragen berührt, weil es direkt unsere Fragestellung berührt.

In Lev. 13,3–46 wird ausführlich über den Umgang mit Hautkrankheiten gesprochen. Auch hier gibt es wiederum viele Details, die man betrachten könnte, wenn man genau verstehen will, was genau hier warum passiert. Den Raum dafür haben wir nicht. Klar ist, dass der Text nicht ein modernes Verständnis von Infektionskrankheiten zugrunde legt. Es ist also nicht oder nicht ausschließlich die Frage der Ansteckungsgefahr, die definiert, ob jemand aufgrund medizinischer Auffälligkeiten als „rein“ oder „unrein“ eingestuft wird. Trotzdem öffnen diese Texte den Raum dafür, dass es in Gottes Augen Gründe dafür geben kann, dass ein Mensch vom Zugang zum Gottesdienst ausgeschlossen wird. Und das es genau darum geht, macht eine Anekdote aus Num 9,5-11 deutlich. Dort haben Männer eine Leiche berührt und durften deshalb nicht am Passah-Fest teilnehmen, weil sie „unrein“ geworden sind. Diese Männer beschweren sich, wieso sie nicht an der Feier teilnehmen können, nur weil sie einen Toten berührt haben. Gott bestätigt durch Mose das Verbot der Teilnahme, verweist aber auf einen alternativen Termin, an dem sie das Fest nachfeiern können.

Natürlich kann man darauf verweisen, dass es sich hier um alttestamentliche Gebote handelt, die keine direkte Gültigkeit für die neutestamentliche Gemeinde besitzen. Das ist richtig. Indirekt aber finden wir hier dennoch Präzedenzfälle vor, die aufzeigen, dass die Teilnahme am gemeinsamen Gottesdienst kein absolut unantastbares Recht des Gläubigen ist. Und zusammen mit den philosophischen Überlegungen anhand der Fallbeispiele, liegen uns zwei Indizien-Beweise vor, die dafür sprechen, dass die absolute Aussage „Eine Gemeinde hat kein Recht einem Christen den Zugang zum Gottesdienst zu verweigern“ einer gründlicheren Betrachtung nicht standhält. Zumindest müssten die Befürworter dieser Präposition auf diese Einwände eingehen und diese sachlich widerlegen, wenn sie an dieser Proposition in dieser Form festhalten wollen.

Zwischenfazit

Die Aussage „Eine Gemeinde hat kein Recht einem Christen den Zugang zum Gottesdienst zu verweigern“ ist aus meiner Sicht weder philosophisch nicht biblisch-theologisch in dieser Form haltbar. Es können Situationen entstehen, die die Möglichkeit oder sogar die Notwendigkeit erzeugen, bestimmten Menschen – auch gläubige Christen – den Zugang zu einer gottesdienstlichen Versammlung zu verweigern.

Wenn das so ist, dann ist es Gemeinden prinzipiell freigestellt, in der aktuellen Situation 2G oder 3G Regelungen für den Besuch des Gottesdienstes festzulegen.

Ob eine Gemeinde das tun sollte, ist eine zweite, davon separat zu betrachtende Frage. Aus meiner Sicht ist das eine Frage, die im Ermessensspielraum einer Gemeinde liegt (Mt 18,18). Wenn eine Gemeinde die Entscheidung trifft, den Zugang zum Gottesdienst aufgrund einer bestimmten Notwendigkeit zu begrenzen, dann handelt sie damit im Bereich der ihr zustehenden Autorität und steht nicht im Widerspruch zu Gottes grundsätzlichen Geboten.

Weiterführende Gedanken

Ob eine Beschränkung notwendig oder empfehlenswert ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Hat die lokale Regierung Beschränkungen für Gottesdienste beschlossen? Wenn das der Fall ist und diese Beschränkungen nicht willkürlich nur für Gemeinden beschlossen wurden, sollte eine Gemeinde die Anordnungen umsetzen, weil die Regierung im Rahmen ihrer Freiheiten handelt und nicht gegen Gottes Gebote verstößt. Natürlich steht es jeder Gemeinde frei, den Rechtsweg zu beschreiten, um prüfen zu lassen, ob diese Anordnungen bezogen auf Gottesdienste tatsächlich mit deutschem Recht vereinbar sind. Das gilt erst Recht für den Fall, dass ein Beschluss sich ausschließlich gegen Gottesdienste richtet.
  2. Gibt es eine aktuelle Bedrohungslage vor Ort? Gibt es also z.B. lokale Ausbrüche im Gemeindeumfeld oder eine sehr hohe Inzidenzrate vor Ort? Dann sollte man freiwillige Beschränkungen in jedem Fall ernsthaft prüfen. Das hängt natürlich auch von der Zusammensetzung der Gottesdienstbesucher ab: Kommen viele ältere Besucher zum Gottesdienst? Gibt es Alternativen zum Gottesdienstbesuch vor Ort durch Livestreams?
  3. Alternativen zu Beschränkungen prüfen! Neben der Beschränkungen durch 3G oder 2G gibt es noch andere Möglichkeiten, um die Bedrohungssituation durch Corona zu reduzieren. Dazu gehört u.a. eine Maskenpflicht in verschiedenem Umfang (am Platz oder nur außerhalb des Platzes, welche Art von Schutzmaske etc.). Dazu gehören aber auch Fragen nach Lüftungsmöglichkeiten, Sitzordnungen, Obergrenzen für Gottesdienst-Teilnehmer, Durchführung mehrere Gottesdienste.

Welche Wege eine Gemeinde in dieser Frage beschreiten wird, hängt natürlich zuerst davon ab, wie man die Bedrohungslage durch Corona grundsätzlich einschätzt: ob man überhaupt an Corona glaubt; oder wenn man Corona für real hält: ob man davon überzeugt ist, dass Corona eine überdurchschnittliche Bedrohung für die Gesundheit darstellt.

Fazit

Jede Gemeinde braucht für die eigene Bewertung der Situation und der sich daraus ergebenden Konsequenzen viel Weisheit und Fingerspitzengefühl. Das ganze Thema ist emotional unglaublich stark aufgeladen. Daher können Gemeindeleitungen und Pastoren nicht bei den rein sachlichen Aspekten stehen bleiben. Aber eine angemessene Entscheidungsfindung ist ohne die sachliche Grundierung nicht möglich.

Die entscheidende Frage dieser Untersuchung lautete: Hat eine Gemeinde das Recht, einem Gläubigen den Zugang zum Gottesdienst zu verwehren? Das Ergebnis lautet: Eine Gemeinde hat unter bestimmten Umständen das Recht und u.U. sogar die Pflicht, Zugangsbeschränkungen festzulegen. Wann so ein Fall eintritt und wie diese Beschränkungen aussehen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Die Gemeindeleitung hat die Verantwortung, diese verschiedenen Faktoren zu prüfen, sie mit anderen Faktoren abzuwägen und eine weise Entscheidung zu treffen.


  1. Ich verlinke in diesem Kontext bewusst nicht auf diese „Hilfestellung“, weil ich nicht empfinde, dass dieses Dokument eine echte Hilfe für Christen darstellt. Ich überlege noch, ob ich mich in der Zukunft intensiver zu dieser „Hilfestellung“ äußern werde. ↩

16 thoughts on “2G, 3G – nicht OK?

  1. Einspruch.

    Die Gemeinde Gottes besteht aus geimpften, genesenen, getesteten und ungetesteten Christen. Da existiert ein „unsichtbares Band“, dass sich der staatlichen Kontrolle entzieht, weil von Gott eingesetzt und geordnet. Einschränkungen seitens des Staates sind somit übergriffig, weil sie in Gottes Herrschaftsgebiet eingreifen.

    Kennzeichen der Gemeinde sind auch die gemeinsamen Versammlungen. Kennzeichen sind auch gemeinsame (Lob-)Gesänge in den Gottesdiensten, ist auch biblisch begründbar.
    Dementsprechend hat kein Politiker das Recht zu bestimmen, wer Zugang zum Gottesdienst erhält und wer nicht, wieviele Teilnehmer kommen dürfen, und ob Gesang erlaubt ist.

    Lev. 13,3–46 passt insofern nicht, als dass es (für uns) nicht um eine augenfällige Hautkrankheit geht, sondern um Menschen, die unrein sind oder in Sünde leben. Die also derart auffällig gegen Gottes Wort verstoßen, dass ein Gemeindeausschluß notwendig ist.
    Da gilt, wie immer bei Texten des AT, folgende Auslegungsgrundlage: Israel ist Gottes Volk auf der Erde, die Christen sind Gottes Volk für den Himmel (Überschneidungen sind natürlich möglich und erwünscht).

    Zu beurteilen wäre die Situation m.E. eher nach Röm 14. Insbesondere V 13: „… sondern richtet vielmehr darauf euren Sinn, dass niemand seinem Bruder einen Anstoß oder Ärgernis bereite.“ Dazu auch noch V15.

    Und das bringt mich, als Ungeimpften, in die Verantwortung. Lassen wir mal alle Diskussionen über Sinn / Unsinn der Impfung weg, und auch darüber, dass ich den Impfstoff für ethisch äußerst bedenklich halte (da wäre dann ein Ausflug in 1. Kor 10, 23ff, notwendig, ich gehe also nicht offensiv auf die Geschwister zu, was die gegenwärtigen Impfstoffe betrifft, sondern reagiere nur auf Nachfragen, warum ich nicht geimpft bin, oder Antworte nur auf die Frage nach einem Ratschlag ist, um keinem das Gewissen zu erschweren).

    Die Liebe zu den Geschwistern bringt es mit sich, dass ich anbiete, mich vor einem Gottesdienst zu testen, damit niemand ein mulmiges Gefühl hat, wenn ich dabei bin. Dafür würde ich nicht extra in ein Testzentrum fahren, sondern ein Schnelltest zu Hause reicht mir aus, um den Geschwistern ruhigen Gewissens begegnen zu können.

    Die Liebe zu den Geschwistern bringt es mit sich, dass sich für mich niemand impfen lassen muss. Ich erwarte von einer Person nicht, für die ggf. die Nebenswirkungsrisiken einer Impfung höher ins Gewicht fallen als die Risiken der Erkrankung, dass sie sich zu meinem Schutz impfen läßt. Das wäre mir zu egoistisch.

    Die Liebe zu den Geschwistern bringt es mit sich, dass ich nicht aus Neugier nach dem Impfstatus frage. Denn ich gehe davon aus, dass die Geschwister ebenso handeln wie ich.

    Und da wir nun auch wissen, das 2G nicht vor Neuinfektion und insbesondere Weitergabe des Virus an andere schützt, könnte ein freiwilliger Selbsttest durchaus auch eine Option für Geimpfte / Genesene sein. Denn ich muss immer damit rechnen, dass ich in der Gemeinde vulnerablen Menschen begegne, also vom Alter oder von Vorerkrankungen her.

    Wenn man Geschwisterliebe hat, dann denkt man immer daran, was notwendig ist, um den Nächsten nicht in Probleme körperlicher oder seelischer Art zu bringen, und versucht, kein Stein des Anstoßes zu sein.

    Darüber könnte man durchaus mal predigen oder eine Bibelstunde machen, das hilft ggf. mehr als das Umsetzen staatlicher Ge- und Verbote, die in ihrer Logik teilweise nicht mehr nachvollziehbar sind, es sei denn, es geht nur darum Impfdruck auszuüben.

    Zu guter Letzt: ich kenne Gemeinden, die haben ab ca. April / Mai 2020 ihre Gottesdienste eingestellt, haben nach ungefähr einem Jahr wieder begonnen, mit riesen „Schutzaufwänden“ (zeitweise weitergehnd als alle staatlichen Vorgaben), und noch immer gibt es Geschwister, die nicht zum Gottesdienst gehen, weil man sich ja selbst anstecken könne, trotz Impfung. Die 1.5 Stunden am Sonntag Vormittag oder zur Bibelstunde sind anscheinend gefährlicher als der Einkauf im Supermarkt. Da lägen echte seelsorgerische Herausforderungen vor – aber wenn sich selbst Mitglieder der Gemeindeleitung so selten wie nur eben möglich im Gottesdienst blicken lassen aus Angst vor Krankheit, dann kann man nicht erwarten, dass Hausbesuche stattfinden.

    Und noch ein Hinweis: es wird Geschwister geben, die ihre Arbeit verlieren oder davor Angst haben, weil sie sich aus Gewissens- oder sonstigen Gründen nicht impfen lassen wollen oder können. Kümmert Euch um diese!

    1. Danke für deinen Kommentar. Du argumentierst mit deinen Punkten – und da sind auch viele gute Gedanken mit dabei – an der Aussage meines Artikels vorbei. Ich diskutiere hier nicht primär darüber, ob man sich dem staatlichen Druck beugen soll als Gemeinde, sondern ob eine Gemeinde von sich aus das Recht hat, so eine Entscheidung zu treffen, unabhängig von staatlichen Anordnungen.
      Auf die von mir angeführten Fallbeispiele gehst du leider gar nicht ein, die aber zentral für meine Argumentation sind.

    2. Gut, gehen wir mal auf die Fallbeispiele ein – ich sehe die zwar mit Hinweis auf Röm 14, 1. Kor 10, und auch durch Gemeindezucht schon als erschlagen an, aber gerne detailliert:

      „Fallbeispiel 1: Nehmen wir an, ein Mitglied einer Gemeinde erkrankt an Krankheit, die extrem infektiös ist und bei Infektion immer tödlich verläuft, wenn auch vielleicht mit einiger zeitlicher Verzögerung zwischen Infektion, Ausbruch und Todeszeitpunkt. Dürfte eine Gemeinde so einem Menschen den Zugang zum Gottesdienst verwehren, wenn man von seiner Infektion erfahren hat, mit dem Hinweis darauf, dass seine Gegenwart eine existentielle Gefahr für alle Besucher des Gottesdienst darstellt?“

      Halte ich für konstruiert. Hier sehe ich durchaus erstmal die Selbstverpflichtung gem. Röm 14 an, und das wäre auch das Argument einer Gemeindeleitung, um dies dem EINEN Betroffenen nahezubringen.
      Nun nehmen wir mal tatsächlich an, es gäbe so eine Krankheit, also quasi ein „langsames Zwei-Jahres-Ebola“: bin ich dann nicht als Gemeindeleitung verpflichtet eine Lösung zu schaffen, die eine Teilnahme an den Gottesdiensten erlaubt?
      In vielen Gemeinden gibt es doch schon abgetrennte Eltern-Kind-Räume, durch eine Glasscheibe verbunden mit Lautsprecherübertragung, um mit dem evtl. zeitweise quengelnden Kleinkind die Aufmerksamkeit der Gemeinde nicht stören zu müssen, und um trotzdem Teil der Versammlung zu bleiben.
      Dann wäre halt ein Raum mehr einzurichten. Oder andere geeignete Schutzmaßnahmen einzurichten. Oder regelmäßige Treffen bei dem Erkrankten zu Hause. Luther hat ja nun auch nicht in der Pest die Stadt verlassen, sondern Kranke gepflegt.

      „Fallbeispiel 2: Ein Christ fällt während des Gottesdienstes durch extrem störendes Verhalten auf; der Besucher fällt durch Zwischenrufe auf und es ist klar, dass diese Verhalten bewusst darauf zielt, den Gottesdienst zu stören.“
      Wenn jemand den Gottesdienst stören will, dann darf man sich Fragen, warum man von „Christ fällt … auf“ spricht.
      Ist die Störung Absicht und nicht etwa krankheits- oder drogenbedingt: dann hat die Gemeindeleitung eine Entscheidung zu treffen, und die kann nach entsprechenden Gesprächen durchaus Gemeindeausschluss heißen, weil der Betroffene nichts mit Röm 14 anfangen kann.
      Auch hier: es betrifft einen Einzelfall und nicht eine größere Gruppe. Was macht will man denn mit Leuten machen, die aufgrund erlittener Nebenwirkungen der Impfung sich aus Angst nicht mehr „boostern“ lassen möchten und daher ihren 2G-Status verlieren? Sind diese denn zu vergleichen mit dem Störenfried?

      „Fallbeispiel 3: Ein Christ hat einen anderen Christen grenzwertig psychisch und seelisch unter Druck gesetzt. Der so geschädigte Christ ist extrem verunsichert, hat die Gemeindeleitung einbezogen in die Situation, die die Vorwürfe untersucht und als bestätigt sieht, traut sich aber dennoch in den Gottesdienst. Jetzt will aber auch derjenige in den Gottesdienst kommen, der diesen seelischen Druck ausgeübt hat, ohne ein Gespür für das eigene Verhalten zu haben.“

      Wenn der andere kein Gespür für das eigene Fehlverhalten hat: ich bin schon wieder beim Thema Gemeindezucht angekommen. Gesetzt den Fall, er bereut, und der Geschädigte hat ihm vergeben (ich weiß, das ist nicht leicht, und vergeben heißt nicht vergessen, und ggf. dauert es Jahre, bis man über solche Situationen hinweg kommt), dann greift auch wieder Röm 14 für den Schädiger? Oder ein Gemeindewechsel wird dem Schädiger nahegelegt, mit Hinweis auf Röm 14?

      Die heutige Gesellschaft hat ja gerne eine Vollkaskomentailität – jemand denkt für mich, und ich richte mich danach: die Gemeindeleitung erläßt Regeln, daran hält sich jeder, und alles ist gut. Und dann scheren wir Corona, Ebola, Störenfried und Machtmißbrauchler einfach über einen Kamm, ein Kochbuch für alle Gerichte. Wird schon irgendwie passen …
      Die Gemeindeleiter sehen zu, dass sie sich weder von der Welt juristisch noch von ihren Gemeindemitgliedern theologisch angreifbar machen, und die Gemeindemitglieder haben jemanden, der die Regeln vor Gott und der Welt verantworten muß. Also alles schick?
      Aber so funktioniert es nicht. Ich bekomme doch, selbst als einfaches Gemeindemitglied ohne Aufgaben, von Gott einen Warenkorb in der Bibel vorgesetzt, wie ich mich verhalten soll, was angemessen ist und was nicht. Die Geschwister, die mir angenehmen sind und die anderen, sind doch dafür dar, dass ich als Baustein behauen werde, meine unangenehmen Ecken und Kanten abgeschliffen werden, und ich wachse. Es kann doch nicht sein, dass ich die Bausteine in ein großzügig dimensioniertes Zementbett setze und damit die Stabilität des Baus gefährde, und die ganz schiefen Steine erstmal draußen auf einen Haufen lege.
      Es ist die Aufgabe der Maurer, die Steine zu behauen – Deine Aufgabe als Pastor ist es doch, die Geschwister dahingehend zu leiten, dass sie niemandem in der Gemeinde ein Anstoß werden.
      Mit zu befolgenden Vorschriften und Vorgaben ist es doch nicht getan – es gab nicht umsonst auf dem Apostelkonzil einen Disput, was man den Christen an Regeln denn überhaupt noch auferlegen darf bzw. muss. Paulus fordert nicht umsonst eine Beschneidung, die nicht am Körper herumdoktert.

      Wenn Du fragst, ob Du als Gemeinde(leitung) das Recht hast, Ungeimpften die Teilnahme an der Versammlung zu verbieten, dann zitiere ich mich mal selbst:
      „Die Gemeinde Gottes besteht aus geimpften, genesenen, getesteten und ungetesteten Christen. Da existiert ein „unsichtbares Band“, … Kennzeichen der Gemeinde sind auch die gemeinsamen Versammlungen.“
      Juristisch hast Du alles Recht der Welt, vor Gott aber nicht, denn Du kannst niemanden aus der Gemeinde herausschneiden. Nichtmal mit einer Videokonferenz erfüllst Du annähernd etwas, was eine Versammlung wäre.
      Von der Urgemeinde wissen wir, dass sie Gemeinschaft hielten, z.B. Apg 2,42ff: “
      “ Sie hielten an der Lehre der Apostel fest und an der Gemeinschaft. am Brechen des Brotes und an den Gebeten. …Und alle, die glaubten, waren an demselben Ort …“. Ist eine Videokonferenz derselbe Ort? Ist ein Abendmahl derselbe Ort? Ist die Gemeinschaft überhaupt noch gegeben, wenn ich nach Impfstatus differenziere?

      Die Gemeinde hat aber das Recht, auf Röm 14 hinzuweisen, auf Gebote der Nächstenliebe usw.. Sie darf erwarten, dass sich Geschwister liebevoll zueinander verhalten. Wenn es da aber bei einigen hapert, ich kenn nun auch Leute außerhalb der Gemeinde, die sich aus Prinzip nicht testen lassen wollen, nicht einmal um den Nächsten zu beruhigen bei offensichtlichen Erkältungssymptomen, dann muss man über das unangenehme Thema Gemeindezucht sprechen.

      Und an den katholischen Bibelausleger A.V.:
      Im jüdischen Glauben war Krankheit die Folge von Sünde. (Herr, was hat dieser oder seine Eltern getan, dass er … , siehe Joh 9,2). (Basiswissen Schriftauslegung). Entsprechend müssen wir daher auch bei der Schriftauslegung darauf achten, was die Reinheitsgebote des AT uns als Christen denn tatsächlich mitteilen. Hierzu auch mal 4. Mos 12, 1-15 lesen, den Aussatz der Mirjam. Das ist Gemeindezucht und -Wiederaufnahme wie im Lehrbuch.
      Hinischtlich der Hygienevorschriften des AT haben wir im Christentum ja auch keine getrennte Aufbewahrung von Milch- und Fleischprodukten und ignorieren das Thema fleißig, sinnieren aber hoffentlich darüber, was uns das zu sagen hat.

      Selbstverständlich kann die katholische Kirche gerne 2G machen – schließlich verwaltet ausschlielich die kath. Kirche ja den Schlüssel zum Himmelreich (nach Mt 16,19) und kann daher frei entscheiden, wer zu den katholisch Erretteten dazu gehört.
      Ich hingegen bin der Meinung, dass der Herr die Seinen kennt im Sinne von Joh 10,14.

      1. Ich verstehe deine Argumentationslinie folgendermaßen:

        Die Teilnahme am Gottesdienst ist direkt gleichzusetzen mit der Frage nach der Zugehörigkeit zur Gemeinde. Bin ich Teil der Gemeinde, dann muss ich auch am Gottesdienst teilnehmen können (außer ich verzichte freiwillig drauf). Die einzige Möglichkeit, jemand in dem Fall nicht am Gottesdienst teilnehmen zu lassen, ist ergo die Gemeindezucht.

        An dem Punkt nehme ich halt eine andere Abzweigung in der Diskussion. Ich sehe diese direkt Verknüpfung so nicht. Ich sehe, dass man Teilnahme am Gottesdienst sehr wohl von der Frage der Zugehörigkeit zum Leib Christi für bestimmte Sondersituationen abkoppeln kann.

        Fallbeispiele 2 und 3 zeigen Situationen auf, bei denen jemand zwar Mitglied sein kann, aber dem ich dennoch den Zugang zum Gottesdienst verwehren würde. Gemeindezucht ist kein Ad-Hoc Prozess mit unmittelbarem Resultat.

        Für Beispiel 1 hat du gute Alternativen aufgezeigt, wobei die Frage ist, wie das praktisch umzusetzen wäre. Und es wäre dennoch eine räumliche Trennung von der Gemeinde im Gemeindesaal. Wenn die Übertragung in Seitenräume – wie bei uns – per Video stattfinden, wäre das kein Unterschied zum Livestream im Wohnzimmer. Echte Gemeinschaft ist in dem Fall ja auch nicht möglich.

        Ich denke, dass Leviticus genau diesen Zwischenstatus, wie von mir beschrieben, aufzeigt: Da bleibt ja jemand Glied des Volkes Gottes, wird aber nur punktuell von bestimmten Veranstaltungen für eine begrenzte ausgeschlossen.

        1. Dem Fazit kann ich zustimmen. Natürlich hat eine Gemeinde(leitung) Gründe, um Menschen vom Gottesdienst auszuschließen. Ich bezweifle aber, dass diejenigen, die den Satz „Eine Gemeinde hat kein Recht einem Christen den Zugang zum Gottesdienst zu verweigern.“ sagen, diese Aussage absolut setzen. So absolut, wie es ihre Fallbeispiele ausdrücken. Nein, wer diese Aussage trifft, der bezieht sie automatisch auf die jetzige Coronasituation. Ich denke es ist nicht ganz fair, diese Aussage zu nehmen, um dann Fallbeispiele zu konstrutieren, die das Ziel haben die Unmöglichkeit der Aussage aufzuzeigen. Gerade dann, wenn deren Vertreter automatisch Situationsbezogen denken.

          Für mich aber wichtiger: Sie selbst nennen die Probleme, die sich aus einer Anwendung von Levitikus ergeben, um dann aber doch recht absolut die Anwendbarkeit auf heute zu betonen. Ich will jetzt mal gar nicht darauf eingehen, ob diese angemessen ist oder nicht. Aber wenn man eine solche Anwendbarkeit aufzeigen will, dann ist es zwingend notwendig, sie heilsgeschichtlich einzuordnen. Das heißt zu schauen, wie Vorstellungen von rein und unrein im Neuen Testament aufgenommen werden, inwiefern sie sich in Jesus erfüllen oder nicht und was eine solche Erfüllung für Auswirkungen hat.

          Wenn wir davon ausgehen, dass sich viele atl. Bestimmungen in Jesus erfüllt haben, dann geht es hermeneutisch nicht anders, als vom Neuen Testament her zu fragen und aufzuzeigen, was die bleibenden Prinzipien solcher Stellen sind und zwar gerade im Licht der Erfüllung in Christus. So zum Beispiel die Frage, ob es Auswirkungen auf die Frage nach Besuchen von Gottesdiensten hat, wie Jesus denen begegnet ist, die als unrein galten.

          Nochmals: Ich stimme ihrem Fazit zu. Für mich haben sie auf dem Weg dahin, jedoch einige Abkürzungen genommen. Ich denke auch, dass ich daher wohl ihrer Anwendung des Fazits auf Besuche von Gottesdiensten im Sinne von zumindest 2G nicht zustimmen würde.

          Liebe Grüße

          und wahrscheinlich auch, wie sie dieses Fazit auf Besuche von Gottesdiensen im Sinne von 3G oder 2G angwenden würden

  2. Wenn hier von Stephan geschrieben wird:
    „Lev. 13,3–46 passt insofern nicht, als dass es (für uns) nicht um eine augenfällige Hautkrankheit geht, sondern um Menschen, die unrein sind oder in Sünde leben.“

    So ist diese Argumentation m. E. falsch.
    Die betr. Vorschrift aus dem 3. Buch Mose (=Levitikus) ist eine damals vor Tausenden von Jahren erlassenen akribisch Hygieneschutz-Vorschrift gegen die damalals nur so wie beschrieben beizukommende Krankheit Aussatz.

    Und man kann das sehr wohl analog zu heutigen aktuellen Hygieneschutzbestimmungen gegen die derzeit grassierende Pandemie lesen und verstehen – keineswegs jedoch dafür, wie mit Sünder umzugehen ist. Dafür gibt es andere biblische Schriftstellen.

    Ergo haben z. B. aktuelle 2G oder 3G-Regeln auch für Gottesdienste durchaus biblische Bezüge und Analoga.

  3. Satan reibt sich die Hände, ….wie leicht es doch ist sich die Christen gefügig zu machen.
    Wo waren denn eure Maßnahmen zur Zeit der alljährlichen Grippe? Laut WHO ist Corona eine mittelschwere Grippe.
    Es hat also nichts mit einer plötzlichen Verantwortung zu tun um kranke zu schützen, ihr befasst euch sehr wohl mit den Anordnungen der aufgekommenen staatlichen Verordnungen.
    Biblisch gesehen gab es solche Probleme noch nie, aber auf einmal hängt das ganze Gemeindeleben von einem Virus ab.
    Ungeimpften ist der Zugang, außer in Supermärkten, verboten, bald dann auch in Kirchen und Gemeinden, ….. denkt doch einfach mal darüber nach was hier passiert…… warum wollt ihr euch vor der Welt beugen, und mit welchem Recht spaltet ihr den Leib Christi?

  4. WIE SOLLTE DIE GEMEINDE AUF COVID-19 REAGIEREN?

    Autor: John MacArthur

    Seit März 2020 herrschen unter den Evangelikalen heftige Meinungsverschiedenheiten darüber, wie die Gemeinde auf die von der Regierung verordneten COVID-Beschränkungen reagieren solle. Das Aufeinanderprallen der Meinungen vergrößert nur die Verwirrung der Christen, die ohnehin schon durch widersprüchliche Medienberichte verwirrt sind. COVID-19 hat in den sozialen Medien einen Feuersturm der Kontroverse ausgelöst. Und es hat zu unerwarteten Spaltungen in den Gemeinden geführt. Seltsamerweise haben einige der gleichen evangelikalen Führer, die darauf bestanden, dass die Gemeinde auf Anweisung des Staates geschlossen werden muss, auch Aufsätze veröffentlicht, in denen sie die Pflicht und Priorität des Gemeindegottesdienstes bekräftigen. Kein Wunder, dass die Gottesdienstbesucher verwirrt sind.

    Hier werden vier nicht verhandelbare Regeln für das Gemeindeleben aufgeführt, die immer angebracht sind, aber für die gegenwärtigen Umstände besonders geeignet erscheinen. Jede gesunde, biblisch gesinnte Gemeinde sollte diese Grundsätze ohne Unsicherheit oder Unentschlossenheit bejahen:

    Wir müssen »eifrig bemüht [sein], die Einheit des Geistes zu bewahren durch das Band des Friedens« (Eph. 4,3).

    Die COVID-Krise war (und ist) eine bösartige Quelle der Spaltung und des Konflikts in ansonsten gesunden Gemeinden. Es ist offen gesagt absurd und zutiefst beunruhigend, dass irgendein Gemeindeleiter COVID als eine größere Bedrohung für die Gemeinde betrachtet als Uneinigkeit. Nach Angaben von Forschern liegt die Heilungsrate bei den mit dem Virus Infizierten bei 99,75 Prozent. Viele, die positiv auf COVID getestet werden, haben überhaupt keine Symptome. Die große Mehrheit derjenigen, die Symptome zeigen, ist nur leicht erkrankt.

    Einige Gemeindeleiter haben jedoch erklärt, dass sie künftig Gottesdienstbesuchern, die keinen Impfnachweis vorlegen können, den Zutritt verwehren werden. Andere sperren Gottesdienstbesucher, die keine Maske tragen oder nicht geimpft sind, von der Hauptgemeinde ab. Auf diese Weise errichten sie buchstäblich »die Scheidewand des Zaunes« zwischen den verschiedenen Gruppen von Gläubigen und setzen sich damit über den Grundsatz von Epheser 2,11-22 hinweg.

    https://voh-missionswerk.de/blog/wie-sollte-die-gemeinde-auf-covid-19-reagieren/

  5. Hallo Karl
    danke für die ausgewogene Darstellung, der ich nur zustimmen kann. Es braucht Freiheit für die eigene Entscheidung und für jede Gemeinde, Es handelt sich hier um keine grundlegende theologische Frage, sondern um eine Sachentscheidung bei der Risikoabschätzung, ethische Fragen u.v.a. mehr eine individuelle Rolle spielen.
    Einige Impulse aber doch noch: Jesus hat sehr oft sich zur Rolle des Staates bekannt wie z.B. auch bei der Heilung der Aussätzigen.
    Mir fehlt gerade unter Christen das Versetzen in die Rolle des anderen: z.B. haben Impfgegner einen Blick für die Krankenschwestern die total überlastet ist durch die aktuelle Situation? Oder sieht der christliche Befürworter, dass die Impfgegner nicht nur dumpf alles ablehnen, sondern dass es auch Fragen gibt über die viel zu wenig gesprochen wird wie Folgen von Lockdowns und Mundschutz von Kindern?
    Liebe heisst hier wenigstens zu respektieren, dass es auch andere Standpunkte gibt

  6. Covid19 zu verharmlosen, wie es die erklärte Impfgegnerin Lilli hier wieder tut, ist keinesfalls zielführend. Wie sich die Krankheit beim einzelnen Menschen auswirkt, ob nur wie ein harmloser grippalen Infekt oder wie eine schwere Virusgrippe (Influenza) mit gar im Extremfall lebensbedrohlichen Auswirkungen, kann meist nicht für den Einzelnen vorausgesagt werden.
    Deshalb ist das Anordnen und Einhalten von Hygieneschutz-Maßnahmen vernünftig und geboten, und das ist eben keine Hysterie.

    1. @Augustin Vesper

      —die erklärte Impfgegnerin —

      Wer gegen etwas ist, ist auf der anderen Seite ,,für etwas“
      ich bin gegen Zwang, verletzung und übergriffigkeit der Menschenwürde….
      ich bin ,,für“ die von Gott gegebene Freiheit und Achtung der Würde eines jeden Menschen. Denn so beginnt Nächstenliebe die ihren Ursprung in der Gottesliebe hat.
      Ich wünsche ihnen diese Freiheit,…. eine Freiheit die sich an Gott bindet und nicht an eigenen Willenszwang der sich einbettet in eine Mehrheitsmeinung.
      Zwang ist immer das Mittel der Tyrannen,…. wer gegen Zwang ist, ist ,,für“ Freiheit und Liebe. Doch eine kollektiv gesteuerte Menschheit steht auf der Seite der Tyrannen und wird ihnen gleich, ….. eigenes Denken und Empfinden verliert sich und wird zum Gegner der Freiheit und Menschenwürde.
      Und noch mehr,… Schuld wird von der kollektiven Mehrheit getragen, der Einzelne fühlt sich schuldlos weil in der Masse die Schuld auf die Opfer projeziert wird. Die Tyrannei beginnt immer mit der Spaltung in gut und böse, eine verlorene Welt glaubt sich im Guten und erkennt nicht das sie dem Bösen folgt.

      Wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm.

  7. Und noch etwas.

    —Wie sich die Krankheit beim einzelnen Menschen auswirkt, ob nur wie ein harmloser grippalen Infekt oder wie eine schwere Virusgrippe (Influenza) mit gar im Extremfall lebensbedrohlichen Auswirkungen, kann meist nicht für den Einzelnen vorausgesagt werden.—

    Das war schon immer so das Menschen, besonders mit Vorerkrankungen und ältere Menschen an einer Grippe (Influenza) gestorben sind, ist also kein Grund die gesamte Menschheit in eine Zwangspsychose gefangen zu halten.

  8. Ich denke, der Ton und die Qualität von Lillis Beiträgen speziell zu diesem Thema hier spricht für sich:

    Einerseits Leugnung und geradezu sträfliche Verharmlosung der potentiellen Gefährlichkeit von SarsCoV-2-Infektionen auch für nicht so alte und nicht erkennbar vorerkrankte Menschen und andererseits eine markige schon ans Verteufeln gehende Diffamierung der Bemühungen um Schutz vor Infektion durch staatliche oder auch kirchliche Stellen.

    Nach solchen hassgetränkten Ergüssen dann noch von Liebe zu reden, ist schon ein starkes Stück.

  9. Lieber Karl,
    vielen Dank für deinen Beitrag. Sehr hilfreich. Hier in Sachsen haben wir durch die Notfallverordnung staatlicherseits keine andere Wahl. „Ziviler Ungehorsam“, wie er gerne verharmlost wird, ist keine Option, weil bei der Zugangsbeschränkung keine Religionsausübung blockiert wird. Wir appellieren an die Nächstenliebe, sich selbst zurückzunehmen und an den anderen zu denken. Egoismus hilft hier keinem. Außerdem sind wir doch grundsätzlich der Ansicht, dass Gott die Regierungen einsetzt (u.a. Röm 13), warum haben sie dann kein Recht mir etwas zu verbieten. Die grundsätzliche Religionsausübung wird ja nicht verboten. Sollte das irgendwann geschehen, dann können wir uns darüber unterhalten, uns gegen solche Entscheidungen mit entsprechenden Mitteln zu wehren. Aber das ist derzeit nicht der Fall.
    Also, vielen Dank und viele Grüße
    Hagen

  10. Lieber Karl,
    vielen Dank für deinen Artikel. Bei dieser sog. „Hilfestellung“ bin ich mir zu 99 % sicher, welche du meinst, und empfinde ähnlich wie du. Daher vielen Dank für deine sehr viel ausgewogenere Betrachtung!
    Peter

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